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Letzten Freitag war ich als Sachverständiger in der Enquete-Kommission Brandeburg eingeladen.
In meinem Beitrag habe ich dafür plädiert, die Aufarbeitung konsequent an Primärquellen auszurichten.
Hier seht ihr meinen Kurzvortrag sowie zwei Antworten auf Nachfragen.
MarcelBarz retweeted
Mein neues Buch über das Paul-Ehrlich-Institut und die Corona-Impfkampagne ist ab sofort vorbestellbar – Im Rahmen der Corona-Impfkampagne haben sich in Deutschland Millionen Menschen für einen neuartigen Impfstoff entschieden – im Vertrauen darauf, dass die zuständige Behörde dessen Sicherheit sorgfältig prüft. Diese Behörde ist das Paul-Ehrlich-Institut.
Bastian Barucker hat über Jahre hinweg versucht, die Daten und Protokolle zu erhalten, die diese penible Prüfung belegen sollen. Über Presseanfragen, das Informationsfreiheitsgesetz und schließlich vor Gericht.
In den offiziellen Antworten fand er vor allem Leerstellen: Sitzungen ohne Protokolle, gesetzlich vorgeschriebene Auswertungen, die bis heute nicht veröffentlicht wurden, sowie eine App, deren Daten immer noch unter Verschluss liegen. Dazu kommen Hinweise auf massive Alarmsignale, die während der Corona-Impfkampagne mit der neuen modRNA-Technik aufgetreten sind.
»Sicher und wirksam« lautete der Slogan der Corona-Impfkampagne. Dieses Buch vereint die Auswertung interner Protokolle des Paul-Ehrlich-Instituts, Antworten auf Presseanfragen, Gerichtsverfahren und Interviews mit Fachleuten. Neben impfenden Ärzten, die erhebliche Zweifel an der Arbeit des PEI entwickelten, kommen auch Experten verschiedener Fachbereiche aus Medizin, Chemie und Recht zu Wort, die sich intensiv mit der Sicherheit der Corona-Impfkampagne beschäftigt haben. Entstanden ist eine interdisziplinäre Spurensuche nach dem Wahrheitsgehalt des Slogans.
Stimmen zum Buch
»Bücher benötigen gemeinhin keinen Beipackzettel zu Risiken und Nebenwirkungen. Ein Warnhinweis erscheint trotzdem schon im Vorwort angebracht: Das Vertrauen des Lesers in die Sicherheit von Arzneimitteln und eine funktionsfähige Sicherheitsüberwachung kann durch die Lektüre erheblich beeinträchtigt werden. Daher gehört ein gutes Stück Mut dazu, zu diesem Buch zu greifen. Was darin nachzulesen ist, macht stellenweise sprachlos. Werden Sie es wagen, sich den Inhalten dieses Buches zu stellen?«
Dr. Franziska Meyer-Hesselbarth, Anwältin und ehemalige Richterin
Buch vorbestellen: masselverlag.de/Programm/Vor…
MarcelBarz retweeted
Krankenkassenchef Andreas Schöfbeck warnte 2022 vor einer millionenfachen Untererfassung von Corona-Impfnebenwirkungen – und wurde kurz darauf fristlos gekündigt. Seither schwieg er. Gegenüber Multipolar äußert er sich nun erstmals öffentlich.
multipolar-magazin.de/artike…
MarcelBarz retweeted
»Wenn Sie soetwas verbreiten, haben Sie auch eine Verantwortung dafür, wie das bei den Leuten ankommt.« In ihrem Podcast versuchte die ehemalige Spiegel-Chefredakteurin Melanie Amann, Jasmin Kosubek vorzuführen, enttarnte dabei aber ihre eigene journalistische Unfähigkeit beim Thema Corona.
Kosubek sollte eine Meldung ihres ehemaligen Arbeitgebers RT Deutsch aus dem September 2021 kommentieren, die selber nicht verfasst hatte. (1)
Amann stellte jedoch keine präzise inhaltliche Frage zu dem Artikel, sondern fand allein die These abwegig, dass der Pfizer-Impfstoff insgesamt keine positive Risiko-Nutzen-Analyse hinsichtlich der Gesamtsterblichkeit aufweisen könnte. Das kann man doch mit dem gesunden Menschenverstand erkennen, dass diese Headline falsch sei. Funktioniert so Journalismus?
Der erwähnte Artikel thematisiert den Vortrag von @stkirsch bei der US-amerikanischen Zulassungsbehörde FDA. Dieser wiederum bezieht sich auf Zahlen und Auswertungen von Pfizer. Im Artikel steht auch, dass die FDA-Mitarbeiter den Aussagen widersprechen. Es ist also völlig fair, beide Positionen abzubilden.
Interessanterweise hat die wichtigste diesbezügliche Studie, die Zulassungsstudie, nicht gezeigt, dass der Impfstoff Leben retten kann (2). In der geimpften Gruppe starben 15 Personen, in der nicht geimpften Gruppe 14 – ein nicht enormer, aber dennoch Anlass zu berechtigten Zweifeln an der Wirksamkeit hinsichtlich der Gesamtsterblichkeit gebender Unterschied.
Amann bleibt jedoch völlig an der Oberfläche und scheint inhaltlich gar nicht zu wissen, wie diese durchaus spannende Frage zu beantworten wäre. Der SPIEGEL erhielt übrigens während der Corona-Jahre, in denen Amann dort arbeitete, Millionen von der Bill-und-Melinda-Gates-Stiftung. Diese ist wiederum ein zentraler Global Player in der Impfstoffherstellung.
Logischerweise kann Kosubek keinen fremden Beitrag von vor fünf Jahren inhaltlich rekapitulieren. Wäre Frau Amann bereit, solche Fragen unvorbereitet selbst zu beantworten? @MelAmann
(1) de.rt.com/nordamerika/124350…
(2) barucker.press/p/professor-u….
(3) berliner-zeitung.de/article/…
MarcelBarz retweeted
Mein Take zum aktuellen „Hype“ um das Spike Protein.
Als Background: Ich bin Arzt und definitiv kein Normie Arzt. Ich habe bereits 2020 auf das allgemeine Spike Protein Syndrom hingewiesen und prophezeit, dass wir in einigen Jahren nicht mehr über LongCOVID vs PostVAC sprechen werden, sondern über das Spike Protein Syndrom.
Meine öffentliche Kommunikation dazu ist öffentlich einsehbar und nachvollziehbar für alle Zweifler.
Ich stand mit meiner Einschätzung auch „zwischen den Lagern“.
Als Arzt habe ich über die Jahre viele Menschen behandelt mit PostVAC und LongCOVID. Beides real.
Aber zum aktuellen Hype ein paar Fragen und Anmerkungen:
1) Ist diese positiv Rate der Spike Tests von der ständig gesprochen wurde mit einer naiven, gesunden Stichprobe verglichen worden? Ohne diesen Vergleich sind die bisherigen Aussagen zu „da rollt was auf uns zu“nicht haltbar.
2) Im Podcast wurde recht klar: Ob mit oder ohne Spike, Symptome kann es geben oder eben auch nicht. Auch meine klinische Beobachtung. Also wofür testen?
Da sehe ich das gleiche Prinzip wie bei den „asymptomatisch infizierten“ während er Pandemie.
3) Ebenfalls hat er im Podcast ja auch richtigerweise gesagt, dass es um viel mehr bzw. was ganz anderes geht. Allgemeine immunologische Dekompensationen mit oder ohne Spike. Das ist ein bekanntes, aber -wie er ja klar richtig feststellt- unterbelichtetes Thema allgemeiner und zunehmender chronischer Krankheitslast, bereits vor COVID.
Seit den 1970 werden Menschen dümmer (Reverse Flynn Effect) und kränker und Immunsysteme bauen ab.
Ich habe 2020 bereits gesagt „Pandemie auf der Pandemie“. COVID ist nur ein Trigger. Der wahre Flächenbrand findet beim allgemein katastrophalen Gesundheitszustand seit den 1970ern statt.
4) „Der Keim ist nichts, das Terrain ist alles“ sollen die letzten Worte von Louis Pasteur gewesen sein. EBV hat eine Durchseuchung von 96%. Nur ein Bruchteil wird krank davon. Das gleiche gilt für Herpes, Staph, Strep, Toxoplasmose, Borrelien, Candida und alles was sonst noch so rumschwirrt.
Sich jetzt keimtheoretisch am Spike aufzuhalten ist meiner Einschätzung nach Unsinn und ein ähnliche Fehleinschätzung wie die initiale #zerocovid Kampagne, die so gespielt hat als ob es keine Immunsysteme und Entigftungssysteme gäbe. Und das sage ich als jemand der bereits 2021 sehr vokal zum Thema Spike Protein Syndrom war, bereits vor den meisten anderen Stimmen.
LongCOVID ist real. PostVAC ist real. Die biologischen Folgen sind klar quantifizierbar. Aber die Lösung ist es nicht „gegen das Spike“ vorzugehen, sondern „für die immunresilienz“. Das Spike (wie auch Pilze, Parasiten, etc.) werden dann eliminiert.
Und ja, dabei spielen auch pflanzliche Substanzen eine wichtige Rolle. Ich sehe auch überhaupt nichts negatives darin, dass von denen Supplemente verkauft werden und damit auch Profit gemacht wird. Jeder soll bitte sehr sehr viel verdienen mit einer freiwillig angebotenen potentiellen Verbesserung.
Die Einschätzung, dass jetzt alle testen müssen, oder dass wir es mit einer „riesigen Pandemie“ zu tun haben, und jetzt alle Angst haben müssen, teile ich jedoch nicht.
Ich habe wahre Gesundung immer dann gesehen, wenn Menschen erkannt haben welch regeneratives Potential ihr Körper hat und sie die klaren Blockaden dieser körpereigenen Regeneration identifiziert haben.
Leute können mir 12 Varianten auflisten wie Spike den ACE2 Rezeptor kapert aber nicht eine von 42 Möglichkeiten zitieren wie der Körper ACE2 rauf und runterregulieren kann je nach Anforderung, reinigen und entgiften kann. Das sind reale Hebel und Quellen des Vertrauens, die man aus dem Auge verliert bei „Angst vor Spike“
Das schließt NICHT aus, dass auf kürzeren Zeitachsen Spike Tests, Blutwäschen und pflanzliche Substanzen sinnvoll sein können.
Zum Glück ist es ja kein entweder/oder. Terrain UND Keim kann man balanciert gleichwertig spielen. Dann muss man auch nicht in Angst leben.
MarcelBarz retweeted
Mit einem Test Panik zu erzeugen und gleichzeitig eine kostenpflichtige Lösung anzubieten, ist kein neues Geschäftsmodell. Ich habe mir diese „Dauerwerbesendung“ für diesen Spike-Test jetzt angehört. Hier werden Annahmen als Tatsachen verbreitet, leider ohne auch nur im Ansatz nachprüfbare Daten zu präsentieren.
Sattdessen werden lediglich Hypothesen aufgestellt und es wird behauptet, dass Menschen, bei denen Spike aus dem Virus oder der Impfung nachgewiesen wird, ein gesundheitliches Problem haben.
Herr Gerlach und Frau Dr. Ehrhorn vermitteln dabei den Eindruck, die Anwesenheit nachweisbarer Spike-Proteine sei eine Erklärung für alle möglichen Symptome. Sie suggerieren sogar, dass Menschen auch ohne Symptome behandlungsbedürftig seien, wenn ihr Test anschlägt. Asymptomatisch Erkrankte also?
Natürlich können Spike-Proteine ein Gesundheitsrisiko darstellen. Das ist vielfach beschrieben worden. Gerlachs Erklärungen sind auch teilweise nachvollziehbar und teilweise korrekt – jedenfalls dort, wo sie sich auf tatsächliche Forschungsergebnisse anderer Wissenschaftler beziehen.
Daraus kann man aber nicht ableiten, dass die Nachweisbarkeit von Spike immer ein gesundheitliches Problem bedeutet. Auch unbemerkte oder wiederholte Corona-Infektionen können Quellen von Spike-Proteinen sein, die nicht zwangsläufig pathologisch sind. Aus der Anwesenheit eines Test-Signals ein Problem herauszulesen, erinnert mich sehr an den PCR-Test von Herrn Drosten.
Es müsste zunächst mal nachgewiesen werden, dass der von den beiden beworbene Test 1.) tatsächlich ausreichend validiert wurde und eindeutig riskante Spike-Konzentrationen nachweisen kann und 2.) möglicherweise aufgetretene Symptome auch ätiologisch mit den nachgewiesenen Spike-Proteinen zusammenhängen.
Immunpathologische Schädigungen, die nach einer Impfung oder als Folge einer Virusinfektion auftreten, können dauerhaft sein. Das gilt besonders dann, wenn sie auf Gewebe- oder Zellschädigungen beruhen, die zu einem bestimmten Zeitpunkt (Impfung/Infektion) oder über einen gewissen Zeitraum ausgelöst wurden. Solche Schäden können aber bestehen bleiben, auch wenn kein Spike-Protein mehr nachweisbar ist. Einige dieser Schäden könnten durch das Spike-Protein ausgelöst worden sein, andere aber ebenso durch weitere schädliche Wirkungen des Virus oder der Impfung.
Wichtig ist: Das auslösende Agens (z.B. Spike-Proteine) muss nicht dauerhaft vorhanden sein, damit jemand weiterhin unter den Folgen einer Infektion oder Impfung leidet. Die Abwesenheit von Spike-Proteinen ist also keine Entwarnung. Umgekehrt ist die Anwesenheit von Spike-Proteinen (in irgendeiner Konzentration) nicht automatisch ein Warnsignal oder eine Erklärung für eine bestehende oder drohende Erkrankung.
Das gilt ganz besonders in einem Fall wie hier, wenn der verwendete Test gar nicht ausreichend und transparent validiert wurde und ein kausaler Zusammenhang zwischen dem gemessenen Spike-Protein und der behaupteten Pathologie überhaupt nicht belegt ist. Studien, welche die Qualität und klinische Aussagekraft dieses Tests nachweisen, sind mir zumindest nicht bekannt.
Die im Gespräch erwähnte „Publikationen“ der beiden Gäste bei @benungeskriptet sind nicht viel mehr als hypothesengenerierende Manuskripte, welche die Autoren selbst ins Netz gestellt haben. Meiner Einschätzung erfüllen sie kaum die minimalsten Anforderungen an wissenschaftliches Arbeiten. Ihre Behauptungen in der Sendung sind auch nach einer Durchsicht ihrer „Publikationen“ für mich in weiten Teilen nicht nachvollziehbar, weil ich keine Daten finde, die ihre Angaben stützen.
Wer mich kennt, weiß, dass ich durchaus der Meinung bin, dass eine systemische und länger andauernde Präsenz dieser Spike-Proteine probelmatisch ist. Dass sie Ursache bestimmter gesundheitlicher Probleme sein kann. Dr. Gunter Frank und ich haben in unseren Podcasts oft über dieses Thema gesprochen.
Aber in Bezug auf den bei besprochenen und eingesetzten Test müsste erst einmal geklärt werden, unter welchen Bedingungen und ab welcher Konzentration beziehungsweise Gewebebelastung diese Spikes tatsächlich mit solchen Problemen verbunden sind. Hierzu finde ich aber bei Gerlach und Ehrhorn nichts, was ihre Behauptungen stützen würde. Keine Quantifizierungen oder Studien, die absolut notwendig wären, bevor ich hier Aussagen über Kausalzusammenhänge machen kann.
Ich glaube in der Tat, dass die Schäden durch die sogenannten Corona-Impfungen nicht ansatzweise vollständig erkannt und erfasst wurden. Ihre Ursachen können aber vielfältig sein und lassen sich mit Sicherheit nicht auf einen einzigen Faktor – das Spike-Protein – reduzieren.
Wenn wir damit weiterkommen wollen, das ganze Potential der Risiken von Impfungen zu erfassen, finde ich das Gespräch mit Gerlach und Ehrhorn inhaltlich leider nicht sehr hilfreich.
Wer es sehen wollte konnte es sehen.
multipolar-magazin.de/artike…
Die Leser der medizinischen Fachzeitschrift PLOS ONE erfahren jetzt, dass die Übersterblichkeit am Ende der Impfkampagne 2022 (Grippe) höher war als in der Coronazeit. Bei mir erfuhren Sie es 2023.
Link: journals.plos.org/plosone/ar…
MarcelBarz retweeted
Mit Beweisanordnung des Sozialgerichts München vom 07.02.2025 wurde Prof. Dr. Christian Drosten zum Sachverständigen auf virologischem Fachgebiet (§ 118 Abs. 1 SGG i.V.m. §§ 404 ff. ZPO) bestellt. Die Gutachtenanforderung datiert vom 12.02.2025.
In der Folge weigerte sich der Sachverständige zunächst persönlich mit Schreiben vom 12.03.2025, das Gutachten zu erstellen. Die Kammer wies ihn mit Schreiben vom 27.03.2025 ausdrücklich auf seine gesetzliche Pflicht aus § 407 Abs. 1 ZPO hin und stellte zudem klar, dass Gegenstand des Gutachtens nicht – wie vom Sachverständigen behauptet – die Zulassung und Überwachung des Impfstoffs, sondern die Ätiologie möglicher Impfnebenwirkungen im Sinne der Kann-Versorgung nach Teil C Nr. 4 VersMedV ist. Auf dieses Schreiben reagierte der Sachverständige zunächst monatelang nicht.
Erst rund neun Monate später, mit Schriftsatz seiner Rechtsanwälte Redeker Sellner Dahs vom 15.12.2025, beantragte der Sachverständige die Entbindung vom Gutachtenauftrag und schlug zugleich drei andere – aus seiner Sicht „mindestens gleich geeignete“ (Schriftsatz vom 15.12.2025, S. 3) – Virologen als Gutachter vor. Die Kammer hat diesen Antrag mit unanfechtbarem Beschluss vom 07.01.2026 zurückgewiesen, dem Sachverständigen Frist bis zum 29.05.2026 zur Erstattung des Gutachtens gesetzt und ihm eingeräumt, bis zum 27.02.2026 einen begründeten Fristverlängerungsantrag zu stellen.
Mit Schriftsatz seiner Bevollmächtigten vom 27.02.2026 hat der Sachverständige erklärt, das Gutachten könne
„voraussichtlich nicht vor Ende 2026 begonnen werden“ und zugleich ausdrücklich zugesagt:
„Es ist erklärtes Anliegen unseres Mandanten, das Verfahren nicht weiter zu verzögern und darauf hinzuwirken, dass die erbetenen gutachterlichen Ausführungen möglichst zeitnah erstellt werden können. Hierzu werden wir bis Ende März 2026 versuchen, sachverständige Personen […] zu benennen […]“
Dieser eigenen, schriftsätzlichen Zusage ist der Sachverständige – wie das Gericht im Beschluss vom 06.05.2026 ausdrücklich feststellt – nicht nachgekommen.
Mit dem hier in Rede stehenden Beschluss vom 06.05.2026 hat die Kammer dem Sachverständigen letztmalig Frist bis zum 31.03.2027 – mithin mehr als zwei Jahre und einen Monat nach der ursprünglichen Beauftragung vom 07.02.2025 – zur Vorlage des Gutachtens gesetzt.
Der vom Gericht ernannte Sachverständige ist gemäß § 407 Abs. 1 ZPO i.V.m. § 118 Abs. 1 SGG zur Erstattung des Gutachtens öffentlich-rechtlich verpflichtet. Diese Pflicht erstreckt sich nicht nur auf die Übernahme, sondern auch auf die zeitnahe und unverzügliche Bearbeitung des Gutachtenauftrags.
Hieraus folgt insbesondere, dass der Sachverständige die Gutachtenerstattung nicht aus Bequemlichkeit, aus Bevorzugung anderer beruflicher Tätigkeiten oder aus politischen Erwägungen verzögern darf.
Welche Maßstäbe an die Pflicht zur unverzüglichen Bearbeitung anzulegen sind, ergibt sich aus § 411 Abs. 1 ZPO, wonach das Gericht dem Sachverständigen eine Frist zur Vorlage des Gutachtens setzt; diese Frist ist nach allgemeinem Verständnis grundsätzlich auf wenige Monate, regelmäßig auf drei bis sechs Monate zu bemessen
Der Sachverständige hat den Auftrag mit erheblicher Verspätung zunächst persönlich abgelehnt, sodann den Antrag auf Entbindung erst mehr als zehn Monate nach Beauftragung (15.12.2025) gestellt und schließlich, nachdem die Kammer den Entbindungsantrag zurückgewiesen hat, sich auf eine angebliche Unmöglichkeit der Bearbeitung „vor Ende 2026“ zurückgezogen. Ein sachlicher Grund hierfür, der über den eines durchschnittlich ausgelasteten Universitätsklinikleiters hinausginge, ist nicht dargetan.
Der Sachverständige hat sich mit Schriftsatz vom 27.02.2026 selbst ausdrücklich verpflichtet, „bis Ende März 2026“ sachverständige Personen zu benennen, die – nach seiner eigenen Einschätzung – für die Bearbeitung der Beweisfragen besser geeignet seien als er selbst. Diese Zusage hat er nicht eingehalten.
Es handelt sich nicht um eine technische Säumnis, sondern um einen Bruch der eigenen, gegenüber dem Gericht abgegebenen Erklärung. Dieser Wortbruch im Schriftsatz vom 27.02.2026 entlarvt nachträglich auch die im Schriftsatz vom 15.12.2025 (S. 9) erhobene Behauptung, das „erklärte Anliegen“ des Sachverständigen sei es, „das Verfahren nicht weiter zu verzögern“, als bloße Schutzbehauptung.
Wenn der Sachverständige drei andere Virologen, namentlich
1. Prof. Dr. Klaus Überla (FAU Erlangen-Nürnberg),
2. Prof. Dr. Ulrike Protzer (TU München) und
3. Prof. Dr. Leif Erik Sander (Charité – Universitätsmedizin Berlin)
als geeignete Gutachter vorschlägt (Schriftsatz vom 15.12.2025, S. 2), so liegt eine Verzögerung des Verfahrens durch den Sachverständigen objektiv und subjektiv vor: Es wäre dem Sachverständigen ohne weiteres möglich, jedenfalls einen der von ihm selbst als geeignet bezeichneten Kollegen für die Übernahme des Auftrags zu gewinnen.
Die Kammer hat im Beschluss vom 06.05.2026 das Spannungsverhältnis im Vorbringen des Sachverständigen wie folgt zutreffend zusammengefasst:
„Es erstaunt nach wie vor, dass sich Herr Prof. Dr. Drosten von seinen Anwälten einerseits als ungeeignete Begutachtungsperson darstellen lässt, andererseits aber zwei andere Virologen als geeignete Gutachter benennt (Schriftsatz vom 15.12.2025).“
Diese vom Gericht selbst formulierte Beobachtung betrifft die Glaubhaftigkeit des gesamten Entbindungs- und Fristverlängerungsvortrags. Es ist mit der prozessualen Mitwirkungspflicht eines gerichtlich bestellten Sachverständigen nicht zu vereinbaren, je nach prozessualem Bedürfnis abwechselnd die eigene Sachkunde zu verneinen, die fachlich gleich geeigneten Alternativen aber zu benennen, ohne diese sodann auch tatsächlich für eine Übernahme zu gewinnen.
Hinzu tritt, dass die im Schriftsatz vom 27.02.2026 vorgetragene Terminbelastung des Sachverständigen weit überwiegend Termine betrifft, die der Sachverständige – im Unterschied zu dem gesetzlich angeordneten Gutachtenauftrag – freiwillig wahrnimmt (z. B. Vorstandssitzungen wissenschaftlicher Gesellschaften, internationaler Forschungsallianzen, Symposien, Vorträge etc.). Die gesetzliche Pflicht aus § 407 Abs. 1 ZPO geht der Wahrnehmung freiwilliger nationaler und internationaler Termine vor.
Zeit für unsachliche Diskreditierung indes gab es zu Hauf: Unsachliche Diskreditierung der Erstgutachterin als Ausdruck einer fachlich nicht zu rechtfertigenden Begutachtungsverweigerung
Der Sachverständige hat in dem Schriftsatz seiner Bevollmächtigten vom 15.12.2025 nahezu drei Seiten (S. 6 bis 8) – mit Überschrift „III. Befangenheit“ – aufgewendet, um die vom Gericht ordnungsgemäß bestellte Erstgutachterin, Frau Prof. Dr. rer. hum. biol. Ulrike Kämmerer (vgl. Berichtigungsbeschluss der Kammer vom 23.09.2024), persönlich zu diskreditieren. In Bezug genommen wird hierfür:
1. eine fünf Jahre alte Boulevard-Berichterstattung der „Main Post“ vom 24.09.2021 mit der Schlagzeile „Razzia in Uniklinik: Würzburger Professorin in ‚Querdenker‘-Affäre verstrickt“ (Schriftsatz vom 15.12.2025, S. 7 f.);
2. Mutmaßungen über eine politische Kandidatur für „dieBasis“ (Schriftsatz, S. 7);
3. ein nicht peer-reviewter Text eines Herrn Andreas Beyer mit der Überschrift „Pseudoscience & Conspiracy Theory Revisited“ (Schriftsatz, S. 7);
4. Hinweise auf einen Buchbeitrag und ein YouTube-Gespräch („ApolutEcho“, Schriftsatz, S. 8);
5. ein „Tweet“ des Sachverständigen aus dem Jahre 2020 (Schriftsatz, S. 7);
6. eine „dpa-Factchecking“-Veröffentlichung aus dem Jahre 2020 (Schriftsatz, S. 6).
Daran knüpft der Sachverständige die – formal nicht als eigenes Vorbringen ausgewiesene, der Sache nach aber transportierte – Suggestion an, „eine unterliegende Prozesspartei“ könne „mit guten Argumenten eine Befangenheit und Zweifel an der Richtigkeit und/oder der Beweiskraft des Gutachtens vertreten“ (Schriftsatz vom 15.12.2025, S. 8).
2. Tatsachenwidrigkeit und rein ad personam geführte Argumentation
Keine einzige der vorstehend zusammengetragenen Anspielungen enthält die fachliche Auseinandersetzung mit einer einzigen der Beweisfragen, einer einzigen der zitierten Primärpublikationen oder einer einzigen der von Prof. Dr. Kämmerer dargelegten Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft, die ausweislich der Beweisanordnung vom 29.07.2024 (Gegenstand der Aufgabe Drostens) zu klären sind.
Stattdessen werden – mit dem scheinheiligen Disclaimer „ohne dass sich unser Mandant die Berichterstattung, etwaige Vorwürfe und Behauptungen hierdurch zu eigen macht“ (Schriftsatz vom 15.12.2025, S. 7) – Boulevardberichterstattung, vermeintliche politische Sympathien und Internet-Veröffentlichungen Dritter aktenkundig gemacht.
Die rhetorische Konstruktion ist durchschaubar: Wer eine Tatsache aktiv in einen gerichtlichen Schriftsatz einführt, sich aber zugleich davon „nicht zu eigen“ macht, will allein deren rufschädigende Wirkung im Verfahren erzielen, ohne für ihre Wahrheit einstehen zu müssen.
Die Klägerin bestreitet die in dem Schriftsatz vom 15.12.2025 (S. 6 bis 8) transportierten Anschuldigungen gegen Frau Prof. Dr. Kämmerer mit Nichtwissen, soweit sie sich nicht auf ihre überprüfbar wissenschaftlichen Veröffentlichungen beziehen, und tritt ihnen, soweit sie Tatsachenbehauptungen enthalten, ausdrücklich entgegen.
Frau Prof. Dr. Kämmerer ist habilitierte Wissenschaftlerin und Inhaberin einer wissenschaftlichen Stellung am Universitätsklinikum Würzburg; die Beweisanordnung vom 29.07.2024 hat ihr ohne jede Einschränkung das fachliche Vertrauen der erkennenden Kammer ausgesprochen.
3. Verstoß gegen das anwaltliche Sachlichkeitsgebot und gegen § 138 ZPO
Die Strategie, mit unbelegten und überdies inhaltlich nicht entscheidungserheblichen Personalia gegen eine gerichtlich bestellte Sachverständige vorzugehen, statt deren wissenschaftliches Gutachten wissenschaftlich zu widerlegen, ist von der Klägerseite und von der Allgemeinheit nicht hinzunehmen. Sie ist unvereinbar mit:
1. der prozessualen Wahrheits- und Vollständigkeitspflicht aus § 138 Abs. 1 ZPO i.V.m. § 202 SGG (vgl. nur Zöller/Greger, ZPO, 35. Aufl. 2024, § 138 Rn. 2),
2. dem anwaltlichen Sachlichkeitsgebot aus § 43a Abs. 3 BRAO, das die bewusste Verbreitung nicht erweislicher Tatsachenbehauptungen über Dritte ausdrücklich verbietet (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14.07.1987 – 1 BvR 537/81, BVerfGE 76, 171 – „Sachlichkeitsgebot“; BGH, Urteil vom 27.10.2014 – AnwZ (Brfg) 67/13, NJW-RR 2015, 503),
3. und mit dem Berufsethos des Sachverständigen, der zur Unparteilichkeit verpflichtet ist (§ 410 Abs. 1 ZPO i.V.m. § 118 SGG; vgl. Musielak/Voit/Huber, ZPO, 21. Aufl. 2024, § 410 Rn. 2).
Dies betont der Sachverständige im Schriftsatz vom 15.12.2025 (S. 8) selbst, wenn er ausführt, ihm
„[geböten] sowohl die Ernennung als Sachverständiger als auch das Berufsethos […], sich von persönlichen Auseinandersetzungen nicht beeinflussen zu lassen“.
Die Aufnahme der oben genannten Diskreditierungen in einen an das Gericht gerichteten Schriftsatz zeigt das exakte Gegenteil.
4. Bekanntes Muster: ad hominem-Strategie statt fachlicher Auseinandersetzung
Das hier beobachtete Vorgehen folgt einem in der Sozialgerichtsbarkeit – gerade bei Verfahren mit Bezug zur pharmazeutischen Industrie – seit langem bekannten Muster: Sieht ein Beteiligter, dass er einer wissenschaftlichen Beitrag in einem Sachverständigengutachten inhaltlich nicht beizukommen vermag, wendet er sich gegen die Person, die das Gutachten fertigte, statt mit Daten, Studien und peer-reviewter Literatur mit Boulevardberichterstattung, sozialen Medien und politischen Andeutungen gearbeitet wird. Die Anwälte von Moderna und BioNTech arbeiten in den Zivilprozessen mit der gleichen Methodik.
Diese Strategie sucht das Gericht von der eigentlichen Sachfrage abzulenken und Druck auf die wissenschaftliche Auseinandersetzung zu erzeugen.
Die Kammer hat dieses Muster bereits im richterlichen Hinweis vom 13.03.2025 unmissverständlich gerügt – seinerzeit gerichtet an den Ärztlichen Dienst der Beklagten. Dort hat der Vorsitzende ausdrücklich beanstandet, dass die Stellungnahme der versorgungsärztlichen Sachbearbeitung in Bezug auf Frau Prof. Dr. Kämmerer
„abwertende Vokabeln […] („Behauptungen‘ statt „Hypothesen‘, „unwissenschaftlich‘ etc.)“
enthalten habe, und an die Beklagte appelliert,
„zu einer sachlichen Arbeitsweise und zu einem angemessenen Umgangston mit dem Gericht (inklusive der beteiligten gerichtlich bestellten Sachverständigen) zurückzukehren“
Was die Kammer vom Ärztlichen Dienst der Beklagten zu Recht eingefordert hat, hat erst recht für den vom Gericht selbst bestellten Sachverständigen zu gelten. Dass Prof. Dr. Drosten – auf einer Argumentationsebene mit dem Ärztlichen Dienst der Beklagten – seinerseits über drei Seiten gegen die Erstgutachterin polemisiert und dabei keine einzige fachliche Erwägung ins Feld führt, lässt jede der erforderlichen sachlichen Distanz vermissen.
Weitergehender Kommentar:
Im sozialgerichtlichen Verfahren gibt es den Amtsermittlungsgrundsatz. Es ist daher auch Aufgabe des Sozialgerichts den Stoff aus unterschiedlichen Perspektiven beleuchten zu lassen, um sich ein eigenes Bild machen zu können. Dazu wurden zwei Sachverständigengutachten bei jenen Professoren beauftragt, die konträre Positionen öffentliche zu vertreten schienen, um so jeweils die Sichtweise der einen oder der anderen Seite kennenzulernen. Während Prof. Dr. Kämmerer ihrer Pflicht als gesetzlich bestellte Sachverständige pünktlich nachkam und ihr Sachverständigengutachten einreichte, ziert und windet sich Prof. Dr. Drosten und möchte seine Sicht der Dinge nicht mitteilen. Derjenige der öffentlich in Podcasts und den Medien den Chefaufklärer für die "Wissenschaft" darstellte und auch im Deutschen Bundestag in der Enquete Kommission als Sachverständiger auftreten durfte, ziert sich nun aus Sicht der Klägerin, sein Sachveständigengutachten dazu vorzulegen.
Im sozialgerichtlichen Verfahren ist der Beweismaßstab für die Kausalität ein anderer als im Zivilprozess, da nur die überwiegende Wahrscheinlichkeit eines Ursachenzusammenhangs in der Regelversorgung eine Rolle spielt und die gute Möglichkeit im Rahmen der Kannversorgung, die ebenfalls nach den aktuellen Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft zu beurteilen ist. Es kommt also auf jeden Fall auf Wissenschaftler an, die den Inhalt und den Umfang der peer reviewed Literatur überblicken und vollends Kenntnis über die grundsätzlichen Funktionsmechanismen und möglichen Schadmechanismen eines solchen Stoffs haben, um eine korrekte Beurteilung abgeben zu können. Das trifft auf beide bestellte Sachverständige zu.
Das Sozialgericht München nimmt insoweit die Aufgabe der Amtsermittlung ernst, angenommene unterschiedliche wissenschaftliche Sichtweisen gegenüberzustellen, um sich ein eigenes Bild zu machen. Das tat bisher kein einziges Sozialgericht. In der Zivilgerichtsbarkeit wurden bisher ausnamslos pharmafreundliche Sachverständige bestellt, also in der Regel Pharmakologen, die stets nur den Impfherstellern nach dem Mund redeten. Insofern ist die Amtsermittlung des Sozialgerichts München doch erstmalig in Deutschland etwas anderes, weil über Tatsachen eine Aufklärung geführt werden soll.
Es bleibt also spannend in München. Wir werden weiter auf das Sachverständigengutachten von Prof. Dr. Drosten warten.
(Bild: Quelle Screenshot aus der Übertragung der Enquete Kommission des deutschen Bundestages, wo Prof. Dr. Drosten als Sachverständiger am 01.12.2025 aussagte)
MarcelBarz retweeted
Die Berichterstattung des RBB zu unserer letzten Corona-Enquete-Sitzung am vergangenen Freitag hat mir derart schlechte Laune gemacht, dass ich mich dazu genötigt sah hierauf zu reagieren.
Das wollte und konnte ich so nicht stehen lassen.
Ich würde mich freuen wenn es entsprechende Verbreitung findet, sozusagen als Korrektiv bzw. Gegengewicht zu diesem Murks-Bericht.
Der YouTube-Link findet sich im ersten Kommentar.
Bitte merken: 22. Mai: Landtag Potsdam.
Öffentliche Anhörung der Enquete-Kommission Brandenburg mit spannenden Gästen – u. a. @BBarucker, Tom Lausen und @DrScheuch
Kommt vorbei, füllt den Raum. Guten Kaffee gibt’s auch. Wir sehen uns.
landtag.brandenburg.de/de/te…
Dafür aber ganz viel Moral.
Keine Erinnerung, keine Aufzeichnungen, keine Unterlagen, keine Einsicht, keine Reue, keine Aufarbeitung. #Enquetekommission
So arbeitet @destatis .
Eine Grafik veröffentlichen, bei der sich Fragen geradezu aufdrängen — und dann vorsorglich die Kommentare schließen.
Ihre freundliche Statistikbehörde.
Rund 247 Mio. Euro Gesamtausgaben im Bundeshaushalt 2026.
Aber wehe, der Bürger stellt Rückfragen.
Replying to @destatis
@destatis macht schon mal vorsorglich die Kommentare dicht. Ich habe den interessanten Teil der Grafik mal herausgehoben. Was ist da wohl passiert?! 🤔
@SHomburg @BarzMarcel
Wenn Deutschland eine Ingenieursnation ist, warum wird die Corona-Aufarbeitung nicht wie ein Ingenieurproblem behandelt?
Darüber habe ich mit @CamillaHildebr3 gesprochen.
Danke für das Gespräch 🙏
Danke an @RadioMuenchen .
youtube.com/watch?v=00YC_1HD…
MarcelBarz retweeted
Deutschland als Ingenieursnation – und dann Corona-Aufarbeitung auf Basis von Deutungen statt Primärquellen?
#Datenanalyst #MarcelBarz spricht über „#Gummizahlen“, „#Betonzahlen“, politische Blockaden und die Frage, warum echte Aufklärung nur mit Originaldokumenten funktioniert.
Das ganze Interview incl. KLARTEXT-Kommentar jetzt online: 👉 ktrm.short.gy/GIFu 👈
Deutschland als Ingenieursnation?
Gerade bei der Corona-Aufarbeitung merkt man davon bislang wenig.
Darüber habe ich mit Camilla Hildebrandt gesprochen.
connections.news/justiz/waru…
MarcelBarz retweeted
„Es gibt hier nur zwei Wege: eine ingenieurmäßige, faktenbasierte Aufarbeitung – oder eine politische Erzählung mit Blendwerk.“
Interview mit @BarzMarcel, Datenanalyst, April 2026
„Die Enquete-Kommission auf Bundesebene ist meines Erachtens faktisch nicht arbeitsfähig, weil sie durch politische Blockaden gelähmt wird. […] Es wird bewertet, bevor überhaupt sauber rekonstruiert wurde.“
@Quo_vadis_BRD @FrauHodl @SHomburg @CorneliaStolze @aya_velazquez @Aufdecker @BBarucker
connections.news/justiz/deut…
MarcelBarz retweeted
Mit Sekundärquellen verlieren wir den Bezug zur Wirklichkeit.
Via @BarzMarcel
youtu.be/XVvpuvA3jT4
#CoronaAufarbeitung
MarcelBarz retweeted
Im Robert-Koch-Institut geht es laut SPD-Staatssekretär für Wissenschaft, Tobias Dünow, vorrangig um Politik:
„Es ist ein Missverständnis zu glauben, da gehe es um Wissenschaftsfreiheit.“
Außerdem versteht er die Aufregung um die RKI-Files nicht. Macht Sinn – er hat sie laut eigener Aussage auch gar nicht erst gelesen.
Wozu haben wir eigentlich das RKI, wenn es letztlich nur ein Sprachrohr für die oder den Bundesgesundheitsminister ist? *Gut, dass wir die Enquete-Kommission haben!*
Die vollständige Sitzung der Enquete-Kommission vom *27. März 2026* findet ihr in der Landtagsmediathek!
Die Sitzung war mehr als 5 Stunden lang. Hier die Primärquelle: landtag.brandenburg.de/de/48…
Meine schriftliche Stellungnahme findet ihr hier: alternative-infos.com/files/…
MarcelBarz retweeted
Abseits des Kernthemas (das er perfekt beherrscht): Der rhetorische Auftritt von @BarzMarcel ist schlicht brillant. Er erhebt sich nicht über die, die er kritisiert. Er macht seinen Punkt sachlich und erklärt, warum er insistieren wird. Er erläutert seinen Ansatz, macht ihn plausibel und mäandert nicht um sein Thema. Mit freundlicher Klarheit zeigt er auf, wo die Lücken sind. So geht Diskurs, so geht Debatte, so geht Disput.
Danke, Marcel Barz!






















