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Entsprechend ihrem geleisteten Hippokratischen Eid haben die Mut-Ärzte in der Corona-Zeit ihre Pflicht getan und unzählige Menschen unterstützt, sich zu schützen und ihre Gesundheit zu bewahren.
Doch genau das wurde ihnen vorgeworfen.
Eine regelrechte Hetzjagd begann.
Haarsträubende Anklagen, Haft und sogar Flucht waren die Folgen.
Mutärzte retweeted
𝐃𝐞𝐮𝐭𝐬𝐜𝐡𝐞 𝐀̈𝐫𝐳𝐭𝐞 𝐯𝐨𝐫 𝐆𝐞𝐫𝐢𝐜𝐡𝐭 🔴🔴 𝐖𝐚𝐫𝐮𝐦 𝐬𝐜𝐡𝐚𝐥𝐭𝐞𝐭 𝐬𝐢𝐜𝐡 𝐞𝐢𝐧𝐞 𝐔𝐒-𝐀𝐛𝐠𝐞𝐨𝐫𝐝𝐧𝐞𝐭𝐞 𝐞𝐢𝐧?
vereinwir.ch/corona-strafver…
💯 Mutärzte haben für ihre Patienten in den Zeiten der größten Grundrechtseinschränkungen seit 1949 alles gegeben und wurden und werden immer noch dafür verfolgt.
🆕 Schweizer Corona-Kritiker: „Wir bringen die Ärzteverfolgung auf eine internationale Ebene“
🔴Von der Schweiz über Deutschland bis nach Washington D.C., die internationale Vernetzung nimmt Fahrt auf!
Die juristische Aufarbeitung der Corona-Zeit und der Umgang mit kritischen Ärzten beschäftigen längst nicht mehr nur Deutschland, Österreich, Frankreich und die Schweiz.
Auch in den USA wächst das Interesse an den Vorgängen. Bereits im Juli 2026 war Christian Oesch, Mit-Initiator der Plattform „Ärzte mit Gewissen“, in Washington D.C. vor Ort, um internationale Kontakte auszubauen und die Situation betroffener Ärzte und Wissenschaftler ins politische Blickfeld zu rücken.
Im Gespräch mit AUF1-Moderator Bernhard Riegler berichtet Oesch über die Entwicklungen, seine Aktivitäten in den USA und die zunehmende internationale Vernetzung.
Schweiz🇨🇭- Deutschland🇩🇪 - USA🇺🇸: Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit wächst!
auf1.tv/nachrichten-auf1/sch…
@AUF1TV @MagnetStefan @HOCH2TV @Weltwoche @C_Transition2 @transition_tv @IcicLaw @RepLuna @Donuncutschweiz @report24news @EvaHermanEx_ARD @bitteltv @dieMutaerzte @Mwgfd_official @tkp_at @StandPunkt_News
Die Geschichte eines Kollegen, den es besonders hart getroffen hat.
Wie ein Arzt mit Gewissen, zu einem Häftling wurde.
Gegen einen Hausarzt, der Patienten bei ihrer individuellen Impfentscheidung begleitete, richtete die Justiz monatelang Richt- und Parabolmikrofone aus einer gegenüberliegenden Wohnung auf seine Praxis in Recklinghausen.
aerzte-mit-gewissen.org/aerz…
Der Arzt: Heinrich Habig, praktischer Arzt, seit 1990 niedergelassen. Der Vorwurf: „Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse” (§ 278 StGB) im Kontext der „Impfung“. Was daraus wurde, ist einer der härtesten Fälle überhaupt:
• Oktober 2021: verdeckte Überwachung des Praxiseingangs mit Richtmikrofonen, dazu Handyüberwachung.
• 21. Januar 2022: Ein Oberstaatsanwalt und eine Staatsanwältin stürmen mit Kriminalkommissaren und rund zehn, teils bewaffneten Polizisten in schusssicheren Westen die laufende Praxis. Patienten hängen noch an Infusionen und werden einzeln verhört.
• Die Privatwohnung wird aufgebrochen und durchsucht. Fünf Tage später erneut – diesmal wird seiner Frau zwangsweise Blut abgenommen, von einem Polizisten, „weil der Arzt zu beschäftigt war”. Die Staatsanwältin zur Ehefrau: „Ich habe mir gerade überlegt, Sie klage ich auch noch an.”
• Mai 2022: spektakuläre Verhaftung auf offener Straße, mehrere Mannschaftswagen blockieren die Fahrbahn.
• Beim Verkauf des Praxisinventars über eBay geben sich Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft als Kaufinteressenten aus – später wird ihm das als „Fluchtvorbereitung” ausgelegt.
• Kontosperrung. Approbationsentzug. Berufsverbot. Anwaltskosten: 200.000 bis 250.000 €.
Das Ergebnis: 16 Monate Untersuchungshaft, insgesamt 26 Monate Haft. Habig ist einer der ganz wenigen Ärzte, die tatsächlich lange ins Gefängnis mussten. Am 16. Mai 2026 wurde er nach zwei Dritteln der Strafe entlassen – mit einem Jahr Bewährung.
Seine Patienten, sagt er, hätten ihre Impfentscheidung im vertraulichen Gespräch selbst getroffen – „im Sinne des Selbstbestimmungsrechts, wie es im Hippokratischen Eid und im Genfer Ärztegelöbnis verankert ist.”
26 Monate Haft. Für ärztliche Zeugnisse.
#ÄrzteMitGewissen #DoctorsOfConscience
Hinweis: Dieser Post wurde wegen eines kleinen Fehlers gelöscht und wird daher nun erneut gepostet.
𝐓𝐞𝐫𝐫𝐨𝐫-𝐕𝐨𝐫𝐰𝐮𝐫𝐟 𝐠𝐞𝐠𝐞𝐧 𝐌𝐮𝐭𝐚𝐫𝐳𝐭 𝐃𝐫. 𝐑𝐨𝐧𝐧𝐲 𝐖𝐞𝐢𝐤𝐥
𝑾𝒆𝒊𝒍 𝒆𝒓 𝒈𝒆𝒈𝒆𝒏 𝒅𝒊𝒆 𝑴𝒂𝒔𝒆𝒓𝒏-𝑰𝒎𝒑𝒇𝒑𝒇𝒍𝒊𝒄𝒉𝒕 𝒌𝒂̈𝒎𝒑𝒇𝒕?
❓ Weil er "einen falschen Patienten" behandelte, Max Eder?
❓ Weil er sagt, was er denkt, und sich für Patientenrechte einsetzt?
❓ Weil er mit AUF1 in Verbindung steht?
Seit er sich gegen die Masern-Impfpflicht einsetzt, hat der Arzt Dr. Ronny Weikl mit heftigen Vorwürfen zu kämpfen.
𝑫𝒊𝒆 𝑨𝒏𝒔𝒄𝒉𝒖𝒍𝒅𝒊𝒈𝒖𝒏𝒈𝒆𝒏:
Terror-Vereinigung, Interview bei AUF1 — und eine Hausdurchsuchung ausgerechnet an dem Tag, als genug Unterstützer für die Petition gegen die Masern-Impfpflicht zusammenkamen.
Das brisante Interview mit Ronny Weikl wurde bei der 2. Mutärzte-Tagung in Fahrenbach geführt.
auf1.tv/nachrichten-auf1/ter…
🔥 Wie brutal mutige Ärzte wie Ronny Weikl bereits seit der Corona-Zeit verfolgt werden, sehen Sie in der großen AUF1-Ärzte-Doku „Corona-Helden: Wir vergessen euch nicht“:
auf1.tv/corona-helden-wir-ve…
📕💿 Die Corona-Helden-Kombi gibt's hier
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📝 𝑫𝒊𝒆 𝒈𝒆𝒔𝒂𝒎𝒕𝒆 𝑽𝒆𝒓𝒇𝒐𝒍𝒈𝒖𝒏𝒈 𝒗𝒐𝒏 𝑫𝒓. 𝑹𝒐𝒏𝒏𝒚 𝑾𝒆𝒊𝒌𝒍: aerzte-mit-gewissen.org/verz…
𝑭𝒂̈𝒍𝒍𝒆 𝒗𝒐𝒏 𝑨̈𝒓𝒛𝒕𝒆𝒏 𝒎𝒊𝒕 𝑮𝒆𝒘𝒊𝒔𝒔𝒆𝒏: aerzte-mit-gewissen.org
🕊 𝐇𝐞𝐢𝐥𝐤𝐮𝐧𝐬𝐭 𝐛𝐫𝐚𝐮𝐜𝐡𝐭 𝐅𝐫𝐞𝐢𝐡𝐞𝐢𝐭 𝐮𝐧𝐝 𝐒𝐞𝐥𝐛𝐬𝐭𝐛𝐞𝐬𝐭𝐢𝐦𝐦𝐮𝐧𝐠🕊
💌 Seit 2020 stehen die Mutärzte für eine Medizin ein, die den einzelnen Menschen über politische Vorgaben, wirtschaftliche Interessen und staatlichen Druck stellt. Viele von ihnen haben dafür ihre berufliche Existenz, ihre Freiheit und ihre persönliche Sicherheit aufs Spiel gesetzt – und werden bis heute verfolgt.
Jede Unterstützung hilft, Ärzte zu schützen, die ihrem Gewissen verpflichtet bleiben und damit Therapiefreiheit für Ärzte und Patienten durchzusetzen❤️
𝐀̈𝐫𝐳𝐭𝐞 𝐬𝐭𝐞𝐡𝐞𝐧 𝐚𝐮𝐟!
✅ Förderverein Weißer Kranich
✅ IBAN DE56 7645 0000 0232 1701 91
✅ Schenkung für Ronny Weikl
𝕰𝖎𝖓 𝖀𝖗𝖙𝖊𝖎𝖑 𝖆𝖚𝖘 𝖉𝖊𝖒 𝕵𝖆𝖍𝖗 1940
𝐃𝐄𝐑 𝐁𝐆𝐇 𝐔𝐍𝐃 𝐃𝐈𝐄 𝐌𝐀𝐒𝐊𝐄𝐍𝐀𝐓𝐓𝐄𝐒𝐓𝐄 𝐕𝐎𝐍 𝐃𝐑. 𝐖𝐎𝐋𝐅𝐆𝐀𝐍𝐆 𝐔𝐑𝐌𝐄𝐓𝐙𝐄𝐑
𝐃𝐞𝐫 𝐁𝐮𝐧𝐝𝐞𝐬𝐠𝐞𝐫𝐢𝐜𝐡𝐭𝐬𝐡𝐨𝐟 𝐡𝐚𝐭 𝐝𝐞𝐧 𝐍𝐮̈𝐫𝐧𝐛𝐞𝐫𝐠𝐞𝐫 𝐌𝐮𝐭𝐚𝐫𝐳𝐭 𝐃𝐫. 𝐖𝐨𝐥𝐟𝐠𝐚𝐧𝐠 𝐔𝐫𝐦𝐞𝐭𝐳𝐞𝐫 𝐚𝐦 𝟏𝟗. 𝐀𝐮𝐠𝐮𝐬𝐭 𝟐𝟎𝟐𝟔 𝐰𝐞𝐠𝐞𝐧 𝐌𝐚𝐬𝐤𝐞𝐧𝐚𝐭𝐭𝐞𝐬𝐭𝐞𝐧 𝐫𝐞𝐜𝐡𝐭𝐬𝐤𝐫𝐚̈𝐟𝐭𝐢𝐠 𝐯𝐞𝐫𝐮𝐫𝐭𝐞𝐢𝐥𝐭. 𝐅𝐚𝐬𝐭 𝐝𝐢𝐞 𝐇𝐚̈𝐥𝐟𝐭𝐞 𝐝𝐞𝐫 𝐅𝐚̈𝐥𝐥𝐞 𝐟𝐢𝐞𝐥 𝐰𝐞𝐠, 𝐝𝐢𝐞 𝐒𝐭𝐫𝐚𝐟𝐞 𝐛𝐥𝐢𝐞𝐛, 𝐟𝐫𝐮̈𝐡𝐞𝐫𝐞 𝐅𝐫𝐞𝐢𝐬𝐩𝐫𝐮̈𝐜𝐡𝐞 𝐰𝐮𝐫𝐝𝐞𝐧 𝐤𝐚𝐬𝐬𝐢𝐞𝐫𝐭. 𝐃𝐢𝐞 𝐕𝐞𝐫𝐮𝐫𝐭𝐞𝐢𝐥𝐮𝐧𝐠 𝐬𝐭𝐮̈𝐭𝐳𝐭 𝐬𝐢𝐜𝐡 𝐚𝐮𝐟 𝐞𝐢𝐧𝐞 𝐑𝐞𝐜𝐡𝐭𝐬𝐟𝐢𝐠𝐮𝐫, 𝐝𝐢𝐞 𝐝𝐚𝐬 𝐑𝐞𝐢𝐜𝐡𝐬𝐠𝐞𝐫𝐢𝐜𝐡𝐭 𝟏𝟗𝟒𝟎 𝐞𝐫𝐟𝐚𝐧𝐝, 𝐚𝐥𝐬 𝐝𝐚𝐬 𝐀𝐧𝐚𝐥𝐨𝐠𝐢𝐞𝐯𝐞𝐫𝐛𝐨𝐭 𝐚𝐛𝐠𝐞𝐬𝐜𝐡𝐚𝐟𝐟𝐭 𝐰𝐚𝐫. 𝐄𝐢𝐧 𝐁𝐞𝐫𝐢𝐜𝐡𝐭 𝐚𝐮𝐬 𝐝𝐞𝐦 𝐆𝐞𝐫𝐢𝐜𝐡𝐭𝐬𝐬𝐚𝐚𝐥 𝐮̈𝐛𝐞𝐫 𝐞𝐢𝐧𝐞 𝐉𝐮𝐬𝐭𝐢𝐳, 𝐝𝐢𝐞 𝐛𝐞𝐡𝐚𝐫𝐫𝐥𝐢𝐜𝐡 𝐚𝐧 𝐝𝐞𝐫 𝐂𝐨𝐫𝐨𝐧𝐚-𝐙𝐞𝐢𝐭 𝐟𝐞𝐬𝐭𝐡𝐚̈𝐥𝐭.
Leipzig, Karl-Heine-Straße, Sitzungssaal 207 in der Villa Sack. Es ist der 19. August 2026, kurz nach elf Uhr. Der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs verhandelt über die Revisionen im Verfahren 6 StR 40/25. Auf der Anklagebank sitzt Dr. Wolfgang Urmetzer, Facharzt für Anästhesie aus Nürnberg, an seiner Seite seine Frau. Seit mehr als fünf Jahren steht er im Visier der Justiz, weil er in der Corona-Zeit Kinder per Attest von der Maskenpflicht befreit hat. Wenige Stunden später ist er rechtskräftig verurteilt. Am nächsten Morgen jährt sich die Verkündung des Nürnberger Kodex zum 79. Mal.
𝐖𝐞𝐧𝐢𝐠𝐞𝐫 𝐒𝐜𝐡𝐮𝐥𝐝, 𝐠𝐥𝐞𝐢𝐜𝐡𝐞 𝐒𝐭𝐫𝐚𝐟𝐞
Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte den Mutarzt Dr. Wolfgang Urmetzer am 20. März 2024 wegen angeblich falscher Maskenatteste in 26 Fällen zu einer Geldstrafe von 15.000 Euro (150 Tagessätze à 100 Euro) verurteilt. Nach übereinstimmenden Berichten hatte der Arzt die Beschwerden der Kinder telefonisch von den Eltern geschildert bekommen und auf dieser Grundlage attestiert. In weiteren Fällen sprach ihn das Landgericht frei. In der Hoffnung auf funktionierende Reste eines Rechtsstaats legte Urmetzer Revision ein. Auch die Staatsanwaltschaft ging in Revision.
Doch die Härte des Corona-Regimes hat erneut zugeschlagen: Der Bundesgerichtshof hat die Revision von Dr. Wolfgang Urmetzer weitgehend abgewiesen. Die Verurteilung wurde von 26 auf 14 Fälle reduziert, die Gesamtgeldstrafe von 150 Tagessätzen à 100 Euro bleibt jedoch in voller Höhe bestehen. Für diese 14 Fälle ist Urmetzer jetzt rechtskräftig verurteilt.
Noch bitterer: Frühere Freisprüche des Landgerichts Nürnberg-Fürth wurden aufgehoben. Diese Fälle müssen nun vor einer anderen Strafkammer in Nürnberg erneut verhandelt werden. Dort soll nach Angaben der Verteidigung geprüft werden, ob die Atteste zur Vorlage bei Behörden bestimmt waren.
Verteidiger Dr. Andreas Geipel nannte das Ergebnis unmittelbar nach der Verkündung einen „Pyrrhussieg“. Der Senat habe sinngemäß erklärt, da die Strafe ohnehin gleichbleibe, bringe die geringere Fallzahl dem Angeklagten keinen Vorteil. Urmetzer selbst formulierte es schärfer: Schon mathematisch falle es schwer, das nachzuvollziehen.
Formal stützt sich der Senat auf eine Möglichkeit des Revisionsrechts: Er darf eine Strafe stehen lassen, wenn er sie trotz weggefallener Taten noch für angemessen hält. In der Sache ist das ein Hohn. Zwölf Fälle, in denen der Schuldspruch keinen Bestand hatte, sind dem Senat keinen einzigen Euro Nachlass wert. Eine Revision, die in fast der Hälfte der Fälle durchdringt, endet mit exakt derselben Strafe. Die Botschaft ist unmissverständlich: Am Ergebnis wird nicht gerüttelt.
𝐊𝐚𝐧𝐧 𝐝𝐞𝐧𝐧 𝐖𝐚𝐡𝐫𝐡𝐞𝐢𝐭 𝐋𝐮̈𝐠𝐞 𝐬𝐞𝐢𝐧?
Im Zentrum des Verfahrens steht eine Frage, die nach Laienverstand absurd klingt: Kann ein Attest, das den Gesundheitszustand eines Kindes zutreffend beschreibt, trotzdem ein „unrichtiges Gesundheitszeugnis“ im Sinne von § 278 StGB sein? Die Rechtsprechung sagt ja. Ein Arzt erkläre mit jedem Attest stillschweigend mit, den Patienten persönlich untersucht zu haben. Fehlt diese Untersuchung, sei das Zeugnis unrichtig, gleichgültig, ob der attestierte Befund stimmt.
Genau hier setzte Geipels Plädoyer an. Ein Attest, so der Verteidiger, gebe die Einschätzung des Arztes zum Gesundheitszustand wieder, also eine fachliche Beurteilung und keine Lüge. Um Ärzte dennoch bestrafen zu können, lese die Rechtsprechung eine Erklärung in das Attest hinein, die dort nicht steht. Geipel spricht von einer „Fiktion“, die verfassungsrechtlich höchst problematisch sei.
Seine Argumentation stützte sich vor allem auf einen Aufsatz, der in diesem Jahr in der Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft (ZStW) erschienen ist, einem der renommiertesten Publikationsorgane des Faches. Verfasser ist Privatdozent Dr. Martin Heuser, im Sommersemester 2026 Lehrstuhlvertreter an der Universität Heidelberg. Der Text geht auf seinen Habilitationsvortrag zurück, den er im Februar 2026 an der Fernuniversität Hagen gehalten hat. Sein Titel bringt das Problem auf den Punkt: „Kann denn Wahrheit Lüge sein?“
Heusers Befund ist vernichtend. Nach herrschender Meinung solle ein Gesundheitszeugnis „inhaltlich richtig und unrichtig zugleich“ sein können. Das sei logisch unhaltbar und rechtlich unzulässig. § 278 StGB schützt die Richtigkeit von Aussagen über den Gesundheitszustand eines Menschen. Wer die fehlende Untersuchung zum Bestandteil dieses Zeugnisses erklärt, dehnt den Tatbestand über seinen Wortlaut hinaus. Das Grundgesetz verbietet genau das: Nach Art. 103 Abs. 2 GG darf nur bestraft werden, was ein Gesetz vor der Tat ausdrücklich für strafbar erklärt hat. Eine Ausweitung zulasten des Angeklagten im Wege der Analogie ist ausgeschlossen.
Heuser zeigt weitere Brüche auf. Wer ein zutreffendes Attest ohne Untersuchung ausstellt, begeht nach seiner Analyse allenfalls einen untauglichen Versuch, und der ist bei § 278 StGB nicht strafbar. Zudem verlangt die Vorschrift eine Absicht zur Täuschung im Rechtsverkehr.
Mit einem inhaltlich richtigen Attest aber lässt sich niemand über den Gesundheitszustand eines Menschen täuschen.
Hinzu kommt die Wirklichkeit der heutigen Medizin. Geipel wies darauf hin, dass § 278 StGB vor Corona kaum eine Rolle spielte. Das pauschale Fernbehandlungsverbot ist bereits 2018 aus der ärztlichen Berufsordnung gestrichen worden. Die Musterberufsordnung erlaubt seither unter bestimmten Umständen die ausschließliche Behandlung über Kommunikationsmedien. Arbeitsunfähigkeit darf nach der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses unter Umständen per Videosprechstunde oder telefonisch festgestellt werden. Bei Krankschreibungen, so Geipel, lege niemand den Maßstab an, der bei Maskenattesten plötzlich gelten soll.
𝐃𝐚𝐬 𝐄𝐫𝐛𝐞 𝐝𝐞𝐬 𝟐𝟓. 𝐉𝐮𝐧𝐢 𝟏𝟗𝟒𝟎
Der brisanteste Teil von Heusers Arbeit ist historisch. Er verfolgt die Rechtsfigur der stillschweigend miterklärten Untersuchung bis zu ihrem Ursprung zurück: einem Urteil des 1. Strafsenats des Reichsgerichts vom 25. Juni 1940 (RGSt 74, 229). Dort heißt es, ein ohne Untersuchung ausgestelltes Zeugnis sei als Beweismittel „ebenso wertlos“ wie ein inhaltlich falsches. Aus dieser Gleichsetzung wurde die bis heute herrschende Meinung.
Der Zeitpunkt ist kein Detail. 1935 hatte das NS-Regime das strafrechtliche Analogieverbot abgeschafft. Nach dem neuen § 2 RStGB durfte bestraft werden, was nach dem „gesunden Volksempfinden“ Bestrafung verdiente. Noch 1931 hatte derselbe Senat § 278 eng ausgelegt und auf den Gesundheitszustand selbst beschränkt. Die NS-Strafrechtsreform wollte den Tatbestand per Gesetz auf jedes unrichtige ärztliche Zeugnis ausweiten, scheiterte aber im Dezember 1939. Sechs Monate später erledigte das Reichsgericht diese Ausweitung per Urteil.
Den Senat leitete damals Senatspräsident Erich Schultze, der seit 1933 die Parole ausgab, jeder deutsche Richter sei „ordentlicher und verordneter Gesetzgeber“. Die Richter des Spruchkörpers waren nach Heusers Recherche überwiegend NSDAP-Mitglieder oder Träger nationalsozialistischer Auszeichnungen. Heuser spricht von einem „demaskierenden Befund“: Der Senat sei als „verständnisvoller Verbündeter des Gesetzgebers“ tätig geworden.
Nach 1945 wurde die Rechtsfigur nicht verworfen, sondern übernommen. Der Bundesgerichtshof griff sie bereits 1954 auf, bis heute wird sie fortgeschrieben. Das Oberlandesgericht Celle bemerkte 2022 geradezu arglos, die Rechtsprechung habe den Anwendungsbereich des § 278 StGB schon vor über 80 Jahren ausgeweitet. Heusers Schluss ist unmissverständlich: Was unter der Herrschaft von § 2 RStGB vielleicht noch als zulässige Auslegung galt, ist unter dem Grundgesetz eine verbotene Analogie.
Die Verfechter der herrschenden Meinung halten dagegen, ein Attest ohne Untersuchung dürfe nicht besser stehen als ein falsches. Doch genau dieses Argument stammt, wie Heuser nachweist, aus dem Urteil von 1940 und wurde seither kaum ernsthaft hinterfragt. Dass sich ein Senat des Bundesgerichtshofs im Jahr 2026 auf diese Linie stellt, ohne sich jedenfalls in der mündlichen Begründung erkennbar mit ihrer Herkunft auseinanderzusetzen, ist ein Armutszeugnis für den Rechtsstaat.
𝐈𝐦 𝐒𝐚𝐚𝐥
Die Verhandlung selbst ließ zunächst anderes erwarten. Geipel und sein Mitverteidiger Prof. Dr. Edgar Weiler vertieften ihre schriftlichen Revisionsbegründungen mündlich, präzise und mit großer Sachkenntnis.
Geipel sprach die Richterinnen und Richter mehrfach direkt an und machte die Konstruktion der Rechtsprechung an Vergleichen aus deren eigenem Alltag greifbar. Der Senat wirkte in diesen Momenten aufmerksam, fast interessiert.
Auffällig war der Auftritt der Vertreterin der Bundesanwaltschaft. Sie wirkte während ihrer gesamten Ausführungen unsicher, ihre Stimme klang streckenweise, als kämpfe sie mit den Tränen. Diesen Eindruck teilten auch andere Beobachter im Saal.
Dann die Verkündung. Die Vorsitzende Richterin trug das Urteil vor wie eine Gouvernante: betont lieblich im Ton, dozierend im Unterton. Gerade diese Kombination wirkte gespenstisch. In sanftestem Tonfall wischte sie die Argumente der Verteidigung beiseite und trug Thesen vor, die nur einen Schluss zuließen: Entgegen dem ganzen Gehabe einer aufmerksamen Verhandlungsführung hatte das Urteil bereits im Vorfeld festgestanden.
Urmetzer formulierte diesen Verdacht später offen. Das Urteil sei vermutlich in großen Teilen als Entwurf bereits vor der Verhandlung geschrieben gewesen. Die Argumente seiner Anwälte hätten keinerlei Berücksichtigung gefunden. Beide Verteidiger seien überrascht gewesen, dass am selben Tag überhaupt ein Urteil verkündet wurde.
Geipel ordnete die mündliche Begründung nüchterner ein. Sie sei rechtlich „Schall und Rauch“. Maßgeblich sei allein die schriftliche Fassung, die noch aussteht und inhaltlich durchaus abweichen könne. Fest stehe nur das protokollierte Ergebnis: 14 Fälle, gleiche Strafe.
𝐃𝐫𝐞𝐢 𝐍𝐚𝐝𝐞𝐥𝐬𝐭𝐢𝐜𝐡𝐞
Am Abend der Verkündung meldete sich Urmetzer mit einer persönlichen Stellungnahme. Die Richter hätten die Gelegenheit gehabt, den massiven Vertrauensverlust in Rechtsstaat und Justiz zu korrigieren. „Hätten, hätten, hätten!“, schrieb er. Er beschreibt drei Punkte, die er als bewusst gesetzte „Nadelstiche“ empfindet.
Der erste ist die unveränderte Strafe trotz deutlich geringerer Fallzahl. Der zweite betrifft die Fristen. Weil Urmetzer bei der Verkündung persönlich anwesend war, wurde das Urteil sofort rechtskräftig. Damit begann nach seiner Darstellung zugleich die Frist für eine Verfassungsbeschwerde zu laufen, obwohl die schriftlichen Urteilsgründe noch gar nicht vorliegen. Die Verteidigung müsse eine Verfassungsbeschwerde also gegen eine Begründung richten, die sie nicht kennt. Der BGH bestätigte Anfang September auf Presseanfrage, dass die Urteilsgründe noch nicht vorliegen.
Der dritte Nadelstich ist die doppelte Belastung. Urmetzer muss nun parallel zwei Wege gehen: die Verfassungsbeschwerde gegen den rechtskräftigen Teil der Verurteilung und ein neues Verfahren vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth für die zurückverwiesenen Fälle, an dessen Ende womöglich erneut eine Revision steht. Für einen Arzt, der seit mehr als fünf Jahren mit diesem Verfahren lebt, ist ein Ende damit nicht in Sicht – von den immensen finanziellen Belastungen einmal ganz abgesehen.
Seine Stellungnahme schließt Urmetzer mit einem persönlichen Satz: Er habe an diesem Tag erfahren, dass man ihn und seine Mitstreiter auf allen Ebenen zerstören wolle. Kraft gäben ihm sein Glaube an Gott und bedingungslose Liebe.
𝐄𝐢𝐧 𝐖𝐢𝐝𝐞𝐫𝐬𝐩𝐫𝐮𝐜𝐡, 𝐝𝐞𝐫 𝐛𝐥𝐞𝐢𝐛𝐭
Am Tag nach dem Urteil, am 20. August 2026, jährte sich die Verkündung des Nürnberger Kodex zum 79. Mal. Er legte zehn ethische Grundsätze fest, allen voran: Jeder Eingriff am Menschen bedarf der freiwilligen und informierten Zustimmung. Unnötiges körperliches und seelisches Leid ist zu vermeiden. Das Risiko darf die humanitäre Bedeutung nicht übersteigen.
Der Widerspruch bleibt eklatant: Während die Arbeitsschutzvorschriften das längere Tragen von FFP2-Masken klar als Belastung einstufen und auf maximal 75 Minuten mit anschließender Erholungspause begrenzen, wurden der Bevölkerung über Jahre hinweg stundenlange, durchgehende Maskenpflichten auferlegt, ohne die im Arbeitsschutz vorgeschriebenen Schutzvorkehrungen, Pausen und individuellen Prüfungen.
Während ein Arzt verurteilt wird, der seine Patienten vor diesen Maßnahmen bewahren wollte und insbesondere Kinder vor Schäden durch Menschenversuche mit Masken schützte, bleibt die Tragweite des Nürnberger Kodex unbeachtet und die politische Verantwortung für die Quälerei durch die Maskenpflicht bis heute unaufgearbeitet.
Der Bielefelder Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Martin Schwab kommentiert:
„𝐷𝑒𝑟 𝐸𝑖𝑛𝑠𝑎𝑡𝑧 𝑣𝑜𝑛 𝑀𝑎𝑠𝑘𝑒𝑛 𝑧𝑢𝑚 𝑆𝑐ℎ𝑢𝑡𝑧 𝑔𝑒𝑔𝑒𝑛 𝑉𝑖𝑟𝑢𝑠-𝑈̈𝑏𝑒𝑟𝑡𝑟𝑎𝑔𝑢𝑛𝑔𝑒𝑛 𝑤𝑎𝑟 𝑒𝑖𝑛 𝑔𝑒𝑠𝑒𝑡𝑧𝑙𝑖𝑐ℎ 𝑒𝑟𝑧𝑤𝑢𝑛𝑔𝑒𝑛𝑒𝑟 𝑂𝑓𝑓-𝐿𝑎𝑏𝑒𝑙-𝑈𝑠𝑒, 𝑤𝑒𝑖𝑙 𝑂𝑃-𝑀𝑎𝑠𝑘𝑒𝑛 𝑛𝑢𝑟 𝑧𝑢𝑚 𝑆𝑐ℎ𝑢𝑡𝑧 𝑔𝑒𝑔𝑒𝑛 𝑏𝑎𝑘𝑡𝑒𝑟𝑖𝑒𝑙𝑙𝑒 𝐴𝑛𝑠𝑡𝑒𝑐𝑘𝑢𝑛𝑔 𝑢𝑛𝑑 𝐹𝐹𝑃2-𝑀𝑎𝑠𝑘𝑒𝑛 𝑛𝑢𝑟 𝑧𝑢𝑚 𝑆𝑐ℎ𝑢𝑡𝑧 𝑔𝑒𝑔𝑒𝑛 𝐹𝑒𝑖𝑛𝑠𝑡𝑎𝑢𝑏 𝑑𝑖𝑒𝑛𝑒𝑛. 𝐷𝑎𝑠 𝑝𝑒𝑟𝑚𝑎𝑛𝑒𝑛𝑡𝑒 𝑀𝑎𝑠𝑘𝑒𝑛𝑡𝑟𝑎𝑔𝑒𝑛 𝑔𝑒ℎ𝑡 𝑚𝑖𝑡 𝑔𝑒𝑠𝑢𝑛𝑑ℎ𝑒𝑖𝑡𝑠𝑠𝑐ℎ𝑎̈𝑑𝑙𝑖𝑐ℎ𝑒𝑛 𝑁𝑒𝑏𝑒𝑛𝑤𝑖𝑟𝑘𝑢𝑛𝑔𝑒𝑛 𝑒𝑖𝑛ℎ𝑒𝑟, 𝑑𝑖𝑒 𝑖𝑛 𝑑𝑒𝑟 𝐹𝑎𝑐ℎ𝑙𝑖𝑡𝑒𝑟𝑎𝑡𝑢𝑟 ℎ𝑖𝑛𝑙𝑎̈𝑛𝑔𝑙𝑖𝑐ℎ 𝑑𝑜𝑘𝑢𝑚𝑒𝑛𝑡𝑖𝑒𝑟𝑡 𝑠𝑖𝑛𝑑. 𝐷𝑖𝑒 𝑀𝑎𝑠𝑘𝑒𝑛𝑝𝑓𝑙𝑖𝑐ℎ𝑡 𝑤𝑎𝑟 𝑑𝑎ℎ𝑒𝑟 𝑖ℎ𝑟𝑒𝑟𝑠𝑒𝑖𝑡𝑠 𝑒𝑖𝑛 – 𝑖𝑛 𝐺𝑒𝑠𝑒𝑡𝑧𝑒𝑠- 𝑢𝑛𝑑 𝑉𝑒𝑟𝑜𝑟𝑑𝑛𝑢𝑛𝑔𝑠𝑓𝑜𝑟𝑚 𝑔𝑒𝑔𝑜𝑠𝑠𝑒𝑛𝑒𝑟 – 𝑟𝑒𝑐ℎ𝑡𝑠𝑤𝑖𝑑𝑟𝑖𝑔𝑒𝑟 𝐴𝑛𝑔𝑟𝑖𝑓𝑓 𝑎𝑢𝑓 𝑑𝑖𝑒 𝐺𝑒𝑠𝑢𝑛𝑑ℎ𝑒𝑖𝑡 𝑑𝑒𝑟 𝑀𝑒𝑛𝑠𝑐ℎ𝑒𝑛. 𝑈𝑛𝑑 𝑑𝑎𝑠 𝑢𝑛𝑡𝑒𝑟 𝑑𝑒𝑚 𝑉𝑜𝑟𝑤𝑎𝑛𝑑, 𝑒𝑏𝑒𝑛 𝑑𝑖𝑒𝑠𝑒 𝐺𝑒𝑠𝑢𝑛𝑑ℎ𝑒𝑖𝑡 𝑧𝑢 𝑠𝑐ℎ𝑢̈𝑡𝑧𝑒𝑛.
𝑈𝑚𝑠𝑜 𝑓𝑎𝑠𝑠𝑢𝑛𝑔𝑠𝑙𝑜𝑠𝑒𝑟 𝑠𝑡𝑖𝑚𝑚𝑡 𝑒𝑠, 𝑑𝑎𝑠𝑠 𝑑𝑖𝑒 𝐽𝑢𝑠𝑡𝑖𝑧 𝑑𝑒𝑟 𝑃𝑜𝑙𝑖𝑡𝑖𝑘 𝑖𝑚𝑚𝑒𝑟 𝑛𝑜𝑐ℎ 𝑑𝑒𝑛 𝑅𝑢̈𝑐𝑘𝑒𝑛 𝑠𝑡𝑎̈𝑟𝑘𝑡 – 𝑜𝑏𝑤𝑜ℎ𝑙 𝑣𝑜𝑛 𝑇𝑎𝑔 𝑧𝑢 𝑇𝑎𝑔 𝑑𝑒𝑢𝑡𝑙𝑖𝑐ℎ𝑒𝑟 𝑤𝑖𝑟𝑑, 𝑑𝑎𝑠𝑠 𝑑𝑖𝑒 𝑃𝑎𝑛𝑑𝑒𝑚𝑖𝑒-𝐸𝑟𝑧𝑎̈ℎ𝑙𝑢𝑛𝑔 𝑢𝑛𝑑 𝑑𝑖𝑒 𝑑𝑎𝑟𝑎𝑢𝑓 𝑔𝑒𝑔𝑟𝑢̈𝑛𝑑𝑒𝑡𝑒𝑛 𝑀𝑎ß𝑛𝑎ℎ𝑚𝑒𝑛 𝑛𝑢𝑟 𝑎𝑢𝑓 𝐿𝑢̈𝑔𝑒𝑛 𝑔𝑒𝑏𝑎𝑢𝑡 𝑤𝑎𝑟𝑒𝑛.“
𝐄𝐢𝐧𝐞 𝐯𝐞𝐫𝐩𝐚𝐬𝐬𝐭𝐞 𝐆𝐞𝐥𝐞𝐠𝐞𝐧𝐡𝐞𝐢𝐭
Der 6. Strafsenat hatte am 19. August die Chance, eine Rechtsfigur aus der Zeit des aufgehobenen Analogieverbots endlich zu verwerfen. Eine aktuelle wissenschaftliche Analyse lag auf dem Tisch, die Verteidigung hatte sie überzeugend vorgetragen. Der Senat hat diese Chance ausgeschlagen.
Trotz brillanter Plädoyers der Verteidiger Dr. Andreas Geipel und Prof. Dr. Edgar Weiler und allen Erkenntnissen der letzten Jahre zum Trotz hält der BGH beharrlich an der Corona-Justiz fest und setzt die Verfolgung jener Ärzte fort, die ihren Patienten in der Corona-Zeit nach bestem Wissen und Gewissen zur Seite gestanden haben.
Verurteilt ist Wolfgang Urmetzer, weil er nach Auffassung der Gerichte stillschweigend etwas erklärt haben soll, das auf keinem seiner Atteste steht: eine persönliche Untersuchung. Dass er sich die Beschwerden der Kinder von ihren Eltern schildern ließ, nach seinen Worten gängige ärztliche Praxis, reicht der Justiz für eine Vorstrafe. Fristgerecht haben seine Anwälte nun eine 80-seitige Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingereicht. Dort wird sich zeigen, ob diese Konstruktion vor dem Grundgesetz Bestand hat.
Bis dahin bleibt ein Befund, der schwerer wiegt als jede Geldstrafe. Martin Heuser formuliert ihn so: Wer diese Rechtsprechung heute bedenkenlos fortführe, erkläre sich auch achtzig Jahre nach dem Ende der NS-Herrschaft an das Analogieverbot nicht gebunden. Am 19. August hat der Bundesgerichtshof gezeigt, auf welcher Seite dieser Linie er steht.
𝑸𝒖𝒆𝒍𝒍𝒆𝒏
▪️Martin Heuser: Kann denn Wahrheit Lüge sein? Oder: Kann ein richtiges Gesundheitszeugnis ein unrichtiges sein (§ 278 StGB)?, ZStW 2026, 193–242
▪️Stellungnahme von Dr. Wolfgang Urmetzer vom 19. August 2026
▪️Kommentar von Prof. Dr. Martin Schwab
▪️Multipolar: Bundesgerichtshof verurteilt Arzt wegen „unrichtiger“ Corona-Maskenatteste
▪️Epoch Times: Interview mit Dr. Wolfgang Urmetzer, 21. August 2026
▪️Bundesgerichtshof: Besetzung des 6. Strafsenats
▪️Interview mit Rechtsanwalt Dr. Andreas Geipel unmittelbar nach der Urteilsverkündung; eigene Beobachtungen im Saal
▪️Bildquelle: Kerstin Heusinger
𝑨𝒖𝒕𝒐𝒓𝒊𝒏: @KHeusinger17
𝑸𝒖𝒆𝒍𝒍𝒆: mwgfd.org/2026/10/ein-urteil…
✍️ 𝑱𝒐𝒖𝒓𝒏𝒂𝒍𝒊𝒔𝒕𝒊𝒔𝒄𝒉𝒆 𝑨𝒓𝒃𝒆𝒊𝒕 𝒃𝒓𝒂𝒖𝒄𝒉𝒕 𝑼𝒏𝒕𝒆𝒓𝒔𝒕𝒖̈𝒕𝒛𝒖𝒏𝒈 ✍️
Hinter unseren Beiträgen stehen Menschen, die recherchieren, nachfragen, dokumentieren und Öffentlichkeit schaffen. Eine davon ist Kerstin Heusinger. Als freie Journalistin, Autorin und Übersetzerin begleitet sie die Arbeit der Mutärzte und macht die Geschichten und Anliegen politisch verfolgter Ärzte auch über Sprachgrenzen hinweg sichtbar.
Diese Arbeit erfordert Zeit, Einsatz und Reisekosten – und braucht eine verlässliche Finanzierung. Bitte unterstützt Kerstins Arbeit für die Mutärzte mit einer einmaligen oder noch besser einer regelmäßigen Spende. ❤️lichen Dank für Eure Hilfe!
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#Mutärzte #ÄrztemitGewissen #WolfgangUrmetzer #Therapiefreiheit #Maskenpflicht #Maskenatteste
„Wir sprechen von Völkermord“:💥So der Chefankläger gegen Gates & Co. im Gerichtssaal
Knallharte Worte von Chefankläger Peter Stassen im Gerichtsverfahren gegen Bill Gates, Pfizer-Chef Albert Bourla und NATO-Generalsekretär Mark Rutte.
𝑾𝒂̈𝒉𝒓𝒆𝒏𝒅 𝒊𝒏 𝑫𝒆𝒖𝒕𝒔𝒄𝒉𝒍𝒂𝒏𝒅 𝒊𝒎𝒎𝒆𝒓 𝒏𝒐𝒄𝒉 𝑴𝒖𝒕𝒂̈𝒓𝒛𝒕𝒆 𝒗𝒐𝒓 𝑮𝒆𝒓𝒊𝒄𝒉𝒕 𝒔𝒕𝒆𝒉𝒆𝒏, 𝒗𝒆𝒓𝒇𝒐𝒍𝒈𝒕 𝒘𝒆𝒓𝒅𝒆𝒏 𝒐𝒅𝒆𝒓 𝒅𝒖𝒓𝒄𝒉 𝑺𝒕𝒓𝒂𝒇𝒗𝒆𝒓𝒇𝒐𝒍𝒈𝒖𝒏𝒈 𝒓𝒖𝒊𝒏𝒊𝒆𝒓𝒕,
findet in den Niederlanden dieser Prozess mit der Anklage Völkermord und Biowaffenangriff zur Bevölkerungsreduktion statt.
𝑸𝒖𝒆𝒍𝒍𝒆: t.me/auf1tv/21977
Die Mutärzte, die ihre Patienten vor derartigen Angriffen schützen wollten, wie Heinrich Habig, landeten im Gefängnis und wurden systematisch zugrunde gerichtet. Diese Verfolgung ist bis heute nicht beendet, keiner der verfolgten Mutärzte wurde bisher rehabilitiert, während Verantwortliche und Mittäter weiter versuchen die Aufarbeitung zu verhindern.
📕 𝑭𝒂̈𝒍𝒍𝒆 𝒗𝒐𝒏 𝑨̈𝒓𝒛𝒕𝒆𝒏 𝒎𝒊𝒕 𝑮𝒆𝒘𝒊𝒔𝒔𝒆𝒏: aerzte-mit-gewissen.org
‼️ 𝐊𝐞𝐢𝐧 𝐌𝐞𝐧𝐬𝐜𝐡 𝐢𝐧 𝐞𝐢𝐧𝐞𝐦 𝐑𝐞𝐜𝐡𝐭𝐬𝐬𝐭𝐚𝐚𝐭 𝐝𝐚𝐫𝐟 𝐝𝐢𝐞 𝐕𝐞𝐫𝐟𝐨𝐥𝐠𝐮𝐧𝐠 𝐯𝐨𝐧 𝐀̈𝐫𝐳𝐭𝐞𝐧 𝐝𝐮𝐥𝐝𝐞𝐧 ‼️
🙏🏻 Bitte helfen Sie den Mutärzten, die sich für ihre Patienten, die Einhaltung von Nürnberger Kodex und Genfer Gelöbnis eingesetzt haben, bei Aufarbeitung und dem Durchsetzen von voller Rehabilitierung und Therapiefreiheit für Patienten und Ärzte – jeder Schritt zählt❗️
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Mutärzte retweeted
Die Approbationsbehörde machte Perin Dinekli ein Angebot: Sie dürfe weiter als Ärztin arbeiten – wenn sie an Eides statt erklärt, nie wieder ein Maskenbefreiungsattest auszustellen.
Also: Hilfe verweigern, um weiter helfen zu dürfen.
Sie lehnte ab – mit der Begründung, genau das wäre für sie unterlassene Hilfeleistung.
aerzte-mit-gewissen.org/verz…
Perin Dinekli, seit 30 Jahren Allgemeinärztin in Offenburg, klassische Homöopathie. Was ihr seither widerfährt:
• Strafverfahren wegen sechs Maskenattesten (§ 278 StGB)
• Hausdurchsuchung in ihrer Praxis
• Strafbefehl über 22.500 €
• Urteil 1. Instanz (Okt. 2023): 90 Tagessätze à 33 €
• drohende Ruhendstellung der Approbation
Sie stellte Atteste aus, nachdem sich Patienten in Not an sie gewandt hatten – weil ihre eigenen Ärzte sich aus Angst vor Sanktionen nicht mehr trauten. Nach telefonischer Rücksprache, in einer Zeit, in der Ärzte angehalten waren, direkten Patientenkontakt zu vermeiden.
In ihrem Brief an die Behörde schrieb sie:
„Ich bin mir keiner Schuld bewusst, damit wider besseren Wissens unrichtige Gesundheitszeugnisse ausgestellt zu haben.”
Und:
„Warum werden Ärzte verfolgt, die aufrichtig ihr Bestes geben, um ihre Patienten zu schützen – und dabei ihre Existenz aufs Spiel setzen, um ihren eigenen Würde-Prinzipien treu zu bleiben?”
#ÄrzteMitGewissen #DoctorsOfConscience
𝟭𝟱-𝗝𝗮𝗵𝗿𝗶𝗴𝗲 𝘂𝗯𝗲𝗿 𝗖𝗼𝗿𝗼𝗻𝗮-𝗠𝗮ß𝗻𝗮𝗵𝗺𝗲𝗻 𝗮𝗻 𝗦𝗰𝗵𝘂𝗹𝗲𝗻: „𝗠𝗶𝗿 𝘄𝘂𝗿𝗱𝗲 𝗴𝗲𝘀𝗮𝗴𝘁, 𝗶𝗰𝗵 𝘀𝗼𝗹𝗹𝗲 𝗺𝗶𝗰𝗵 𝘂𝗺𝗯𝗿𝗶𝗻𝗴𝗲𝗻.“
Die 15-jährige Schülerin Yukiko-Mathilda Siber sprach am 12. Oktober 2026 im Deutschen Bundestag vor der Enquete-Kommission zur Aufarbeitung der Corona-„Pandemie“.
Zu Beginn der Corona-Zeit war sie neun Jahre alt, ungeimpft und durch ein Attest von der Maskenpflicht befreit. In ihrer Ansprache schilderte sie, wie man ihr den Schulalltag von dem Zeitpunkt an systematisch zur Hölle machte. "Es hat sich angefühlt wie eine Undercover-Diktatur", so die Schülerin, in der ständig kontrolliert wurde, wer sich angepasst hat und wer nicht.
„Ihre erschütternden Erlebnisberichte zeugen davon, wie geräuschlos und plötzlich all die überwunden geglaubten realfaschistischen Schrecken des Kollektivismus und Konformismus in eine vermeintlich dagegen immunisierte Gesellschaft zurückkehren konnten. Was Sibers Bericht besonders verstörend macht, ist die Tatsache, dass den meisten Deutschen diese Abgründe und die Tragweite der menschenverachtenden Zumutungen für ausgegrenzte Ungeimpfte oder „Maskenbefreite“ bis heute nicht im Ansatz bewusst sind – aufgrund der allgemeinen, politisch erwünschten Schweigespirale und der schuldhaften Verstrickung von Ärzten, Behörden und vor allem Medien in die damaligen Machenschaften, die alle Züge einer “moral panic” trugen."
𝑸𝒖𝒆𝒍𝒍𝒆:
"𝑴𝒂𝒏 𝒉𝒂𝒕 𝒖𝒏𝒔 𝒊𝒎 𝑺𝒕𝒊𝒄𝒉 𝒈𝒆𝒍𝒂𝒔𝒔𝒆𝒏."
Mit gerade einmal 15 Jahren spricht sie mit so viel Mut, Selbstbewusstsein und klarer Haltung über das, was Kindern damals widerfahren ist. Jeder sollte sich ihren Beitrag anhören – und dabei das eigene Handeln hinterfragen.
Was sagt es zudem über diese Gesellschaft aus, wenn Kinder Jahre später immer noch darum kämpfen müssen, dass ihr Leid überhaupt gehört wird?
𝐙𝐮𝐫 𝐄𝐫𝐢𝐧𝐧𝐞𝐫𝐮𝐧𝐠:
Ärzte, die das Leid von Kindern verhindern wollten, indem sie Impfunfähigkeitsbescheinigungen und Maskenatteste ausstellten, werden bis heute dafür verfolgt, angeklagt und inhaftiert. Sie wurden willkürlich zu Straftätern gemacht, während diejenigen, die Kinder in Schulen quälten, weder belangt wurden noch die Tragweite ihrer Taten zur Kenntnis nehmen. Viele von ihnen würden es wieder tun. Wie viele wieder unmenschliche Maßnahmen durchziehen, Kinder quälen?
Deshalb brauchen wir Aufarbeitung.
‼️ 𝐊𝐞𝐢𝐧 𝐌𝐞𝐧𝐬𝐜𝐡 𝐢𝐧 𝐞𝐢𝐧𝐞𝐦 𝐑𝐞𝐜𝐡𝐭𝐬𝐬𝐭𝐚𝐚𝐭 𝐝𝐚𝐫𝐟 𝐝𝐢𝐞 𝐕𝐞𝐫𝐟𝐨𝐥𝐠𝐮𝐧𝐠 𝐯𝐨𝐧 𝐀𝐫𝐳𝐭𝐞𝐧 𝐝𝐮𝐥𝐝𝐞𝐧 ‼️
🙏🏻 Bitte helfen Sie den Mutärzten, die sich für ihre Patienten, die Einhaltung von Nürnberger Kodex und Genfer Gelöbnis eingesetzt haben, bei Aufarbeitung und dem Durchsetzen von voller Rehabilitierung und Therapiefreiheit für Patienten und Ärzte – jeder Schritt zählt❗️
✅ Förderverein Weißer Kranich
✅ IBAN DE56 7645 0000 0232 1701 91
✅ Schenkung
Jeder konnte alles wissen.
Bevor die Verantwortlichen angesichts der erschreckenden Schilderungen von Yukiko und Filip behaupten, man hätte es nicht besser wissen können, sei festgehalten: Es war nie schwer, sich in ihren Alltag hineinzuversetzen, vorausgesetzt, man war selbst bei Verstand.
Am 12.01.2022, also mitten in der Zeit, aus der diese jungen Leute nun berichten, schrieb ich einen langen Essay auf Achgut, bestehend aus Interviews mit betroffenen Eltern, eigenen glücklichen Kindheitserinnerungen (zwecks Kontrast) und bekannten Fakten. Er war mit „Das verlorene Recht auf Kindheit – eine Erinnerung“ überschrieben. Sein Resümee:
„Es ist so erstaunlich wie erschreckend, wie selten der naheliegende Gedanke aufkommt, was all die Regeln mit einem selbst wohl gemacht hätten. Das Vergessen ihrer Kindheit ermöglicht es Erwachsenen, die Welt der Heranwachsenden in eine Ödnis zu verwandeln, deren sinnliche Trostlosigkeit und zwischenmenschliche Abgestumpftheit ihre Spuren hinterlassen wird. Nach zwei Jahren Corona-Maßnahmen lastet auf ihren Befürwortern und Durchsetzern eine schwere Schuld. Wer zurückblickt, erkennt das sofort.“
achgut.com/artikel/sdas_verl…
𝐁𝐈𝐎𝐖𝐀𝐅𝐅𝐄𝐍 – 𝐃𝐄𝐑 𝐏𝐑𝐎𝐙𝐄𝐒𝐒 | 𝟐. 𝐀𝐊𝐓
𝐁𝐢𝐥𝐥 𝐆𝐚𝐭𝐞𝐬, 𝐀𝐥𝐛𝐞𝐫𝐭 𝐁𝐨𝐮𝐫𝐥𝐚, 𝐝𝐞𝐫 𝐂𝐄𝐎 𝐯𝐨𝐧 𝐏𝐟𝐢𝐳𝐞𝐫, 𝐮𝐧𝐝 𝐌𝐚𝐫𝐤 𝐑𝐮𝐭𝐭𝐞, 𝐝𝐞𝐫 𝐚𝐦𝐭𝐢𝐞𝐫𝐞𝐧𝐝𝐞 𝐆𝐞𝐧𝐞𝐫𝐚𝐥𝐬𝐞𝐤𝐫𝐞𝐭𝐚̈𝐫 𝐝𝐞𝐫 𝐍𝐀𝐓𝐎, 𝐬𝐢𝐭𝐳𝐞𝐧 𝐢𝐦 𝐡𝐢𝐬𝐭𝐨𝐫𝐢𝐬𝐜𝐡𝐞𝐧 𝐏𝐫𝐨𝐳𝐞𝐬𝐬 𝐳𝐮𝐦 𝐆𝐫𝐞𝐚𝐭 𝐑𝐞𝐬𝐞𝐭 𝐰𝐞𝐢𝐭𝐞𝐫𝐡𝐢𝐧 𝐚𝐮𝐟 𝐝𝐞𝐫 𝐀𝐧𝐤𝐥𝐚𝐠𝐞𝐛𝐚𝐧𝐤! 𝐄𝐢𝐧𝐞 𝐝𝐞𝐫 𝐝𝐞𝐫𝐳𝐞𝐢𝐭 𝐛𝐞𝐝𝐞𝐮𝐭𝐞𝐧𝐝𝐬𝐭𝐞𝐧 𝐊𝐥𝐚𝐠𝐞𝐧 𝐭𝐫𝐢𝐭𝐭 𝐧𝐮𝐧 𝐢𝐧 𝐢𝐡𝐫𝐞 𝐞𝐧𝐭𝐬𝐜𝐡𝐞𝐢𝐝𝐞𝐧𝐝𝐞 𝐏𝐡𝐚𝐬𝐞 𝐞𝐢𝐧: 𝐄𝐧𝐝𝐥𝐢𝐜𝐡 𝐬𝐨𝐥𝐥 𝐮̈𝐛𝐞𝐫 𝐝𝐢𝐞 𝐒𝐚𝐜𝐡𝐞 𝐬𝐞𝐥𝐛𝐬𝐭 𝐯𝐞𝐫𝐡𝐚𝐧𝐝𝐞𝐥𝐭 𝐰𝐞𝐫𝐝𝐞𝐧. 𝐃𝐢𝐞 𝐄𝐱𝐩𝐞𝐫𝐭𝐞𝐧 𝐟𝐚𝐡𝐫𝐞𝐧 𝐬𝐜𝐡𝐰𝐞𝐫𝐞 𝐆𝐞𝐬𝐜𝐡𝐮̈𝐭𝐳𝐞 𝐚𝐮𝐟 𝐮𝐧𝐝 𝐦𝐚𝐜𝐡𝐞𝐧 𝐢𝐡𝐫𝐞 𝐄𝐫𝐤𝐞𝐧𝐧𝐭𝐧𝐢𝐬𝐬𝐞 𝐛𝐞𝐫𝐞𝐢𝐭𝐬 𝐰𝐞𝐥𝐭𝐰𝐞𝐢𝐭 𝐳𝐮𝐠𝐚̈𝐧𝐠𝐥𝐢𝐜𝐡 – 𝐦𝐢𝐭 𝐝𝐞𝐫 𝐯𝐨𝐥𝐥𝐬𝐭𝐚̈𝐧𝐝𝐢𝐠𝐞𝐧 𝐕𝐞𝐫𝐨̈𝐟𝐟𝐞𝐧𝐭𝐥𝐢𝐜𝐡𝐮𝐧𝐠 𝐢𝐡𝐫𝐞𝐫 𝐆𝐮𝐭𝐚𝐜𝐡𝐭𝐞𝐧 𝐮𝐧𝐝 𝐞𝐢𝐧𝐞𝐫 𝐦𝐮̈𝐧𝐝𝐥𝐢𝐜𝐡𝐞𝐧 𝐀𝐮𝐬𝐬𝐚𝐠𝐞 𝐮𝐧𝐭𝐞𝐫 𝐄𝐢𝐝. 𝐄𝐢𝐧𝐞 𝐔̈𝐛𝐞𝐫𝐬𝐞𝐭𝐳𝐮𝐧𝐠 𝐝𝐚𝐯𝐨𝐧 𝐬𝐭𝐞𝐥𝐥𝐞𝐧 𝐰𝐢𝐫 𝐚𝐦 𝐄𝐧𝐝𝐞 𝐝𝐞𝐬 𝐀𝐫𝐭𝐢𝐤𝐞𝐥𝐬 𝐳𝐮𝐫 𝐕𝐞𝐫𝐟𝐮̈𝐠𝐮𝐧𝐠. 𝐃𝐢𝐞 𝐀𝐧𝐠𝐞𝐥𝐞𝐠𝐞𝐧𝐡𝐞𝐢𝐭 𝐯𝐞𝐫𝐝𝐢𝐞𝐧𝐭 𝐞𝐬, 𝐯𝐞𝐫𝐟𝐨𝐥𝐠𝐭, 𝐮𝐧𝐭𝐞𝐫𝐬𝐭𝐮̈𝐭𝐳𝐭 𝐮𝐧𝐝 𝐯𝐞𝐫𝐛𝐫𝐞𝐢𝐭𝐞𝐭 𝐳𝐮 𝐰𝐞𝐫𝐝𝐞𝐧, 𝐝𝐞𝐧𝐧 𝐝𝐢𝐞𝐬𝐞 𝐈𝐧𝐟𝐨𝐫𝐦𝐚𝐭𝐢𝐨𝐧𝐞𝐧 𝐬𝐢𝐧𝐝 𝐟𝐚𝐤𝐭𝐞𝐧𝐛𝐚𝐬𝐢𝐞𝐫𝐭 𝐮𝐧𝐝 𝐬𝐨𝐫𝐠𝐟𝐚̈𝐥𝐭𝐢𝐠 𝐛𝐞𝐥𝐞𝐠𝐭 – 𝐮𝐧𝐝 𝐢𝐡𝐫𝐞 𝐒𝐜𝐡𝐥𝐮𝐬𝐬𝐟𝐨𝐥𝐠𝐞𝐫𝐮𝐧𝐠𝐞𝐧 𝐬𝐢𝐧𝐝 𝐮𝐧𝐚𝐮𝐬𝐰𝐞𝐢𝐜𝐡𝐥𝐢𝐜𝐡 𝐮𝐧𝐝 𝐞𝐫𝐬𝐜𝐡𝐫𝐞𝐜𝐤𝐞𝐧𝐝.
Überall auf der Welt wurde alles getan, um eine gerichtliche Auseinandersetzung über das Covid-Narrativ und die der Bevölkerung auferlegten Gegenmaßnahmen zu verhindern. Die Klage gegen Gates, Bourla, Rutte und vierzehn weitere Personen aus dem Gesundheits- oder Medienbereich bildet da keine Ausnahme. Doch trotz zahlreicher Versuche, das Verfahren zu beenden, ist die Entschlossenheit der Kläger – Covid-Impfgeschädigte –, des schlagkräftigen Teams, das sie unterstützt – Mike Yeadon, Sasha Latypova, Joseph Sansone und Catherine Austin Fitts – und ganz besonders ihres Anwalts Peter Stassen unerschütterlich. Die Konfrontation wird sich nicht verhindern lassen.
Der Druck ist enorm, die Spannung steigt auf beiden Seiten. Hier geht es nicht um Missmanagement, Inkompetenz oder darum, ein illegales Laborexperiment, das aus dem Ruder gelaufen sein soll, ungeschickt vertuscht zu haben. Angeprangert wird ein gezieltes Vorhaben, bei dem Verantwortliche von Pharmaunternehmen, öffentlichen Institutionen, privaten NGOs und Medienunternehmen eine falsche Pandemie geschaffen und die Bevölkerung belogen haben, um sie zu einer gefährlichen, ja sogar tödlichen Injektion zu bewegen, die als „Covid-Impfstoff“ bezeichnet wurde. Es geht nicht um Fehler, sondern um die Absicht zu schaden – und genau deshalb ist dieser Prozess weltweit einzigartig.
𝐄𝐢𝐧 𝐅𝐚𝐥𝐥, 𝐝𝐞𝐧 𝐦𝐚𝐧 𝐚𝐮𝐟𝐦𝐞𝐫𝐤𝐬𝐚𝐦 𝐯𝐞𝐫𝐟𝐨𝐥𝐠𝐞𝐧 𝐬𝐨𝐥𝐥𝐭𝐞
Unsere Medien haben den Fall von Anfang an aufmerksam begleitet. Im vergangenen März widmeten wir ihm sogar eine Beitragsreihe mit dem Titel „Biologische Waffen: Der Wahrheitsprozess“ (siehe Original-Artikel). Gemeinsam mit unseren Kollegen von BAM! und mit Unterstützung der Ligue Nationale pour la Liberté des Vaccinations (LNPLV) waren wir in Amsterdam, um die Berufungsverhandlung in einem Nebenverfahren zu verfolgen. Es war von demselben Team angestrengt worden, um die Justiz dazu zu bewegen, die Darstellung der Fakten öffentlich anzuhören.
Die Berufung blieb letztlich erfolglos, erreichte aber ein wichtiges Ziel: Sie lenkte die internationale Aufmerksamkeit auf die Aussagen der Experten und auf die Bedeutung der Argumente, die Rechtsanwalt Stassen in seinem eindringlichen Plädoyer vorgebracht hatte.
Denn die Anschuldigungen, die vor einigen Jahren noch wenig glaubwürdig erschienen, gewinnen durch neue Enthüllungen, die die breite Öffentlichkeit erreicht haben, ein ganz anderes Gewicht. Heute kann man sich nicht mehr damit begnügen, alles als bloßes Verschwörungsdenken abzutun.
Dies zeigte sich insbesondere bei der Veröffentlichung der Epstein-Akten. Epstein pflegte eine enge Zusammenarbeit mit Bill Gates, um eine umfassende Finanz-, Wissenschafts- und Medienarchitektur zu schaffen, die künftige „Pandemien“ zu Geld machen sollte. Zuvor hatte es bereits die Sitzung zu den viel diskutierten „Pfizer Papers“ im Europäischen Parlament gegeben. Sie brachte verschiedene Manöver ans Licht, mit denen Impfschäden verschleiert werden sollten, obwohl diese seit den ersten klinischen Studien bekannt gewesen seien. Man denke auch an die Bemühungen um eine Anhörung von Albert Bourla oder an die SMS-Affäre um von der Leyen – um nur die bekanntesten Beispiele zu nennen. Nichts davon ist Rechtsanwalt Stassen entgangen.
Das Nebenverfahren in Amsterdam hat also dennoch einen Erfolg erzielt: Es hat denjenigen Sichtbarkeit und Glaubwürdigkeit verschafft, die seit Langem die Konstruktion eines falschen Narrativs anprangern, das den Einsatz einer biologischen Waffe in Form eines „Covid-Impfstoffs“ ermöglichen sollte.
𝐄𝐱𝐭𝐫𝐞𝐦𝐞𝐫 𝐃𝐫𝐮𝐜𝐤
Nun nimmt das Hauptverfahren wieder Fahrt auf. Es steht ungeheuer viel auf dem Spiel, und der Druck auf die Kläger und ihr Umfeld ist enorm – denn dieser Prozess gleicht von Anfang an einer regelrechten Heldenreise.
Erinnern wir uns: Francis Boyle, einer der ersten Experten, der bereit war, zugunsten der Anklage auszusagen, war der Hauptverfasser der Internationalen Konvention über biologische Waffen. Er verstarb leider wenige Tage, nachdem er erklärt hatte, bereit zu sein, zugunsten der Kläger aufzutreten. Sein Freund, der Psychologe Joseph Sansone, hat die Fackel übernommen und seine Schlussfolgerungen vorgelegt – ergänzt um seine eigene Expertise im Bereich der Manipulationstechniken von Geist und Massen.
Bedenken wir auch, dass der Anwalt Arno Van Kessel, Partner von Stassen, willkürlich für fast neun Monate in einem Hochsicherheitsgefängnis inhaftiert war, ohne dass ein wirklicher Anklagepunkt gegen ihn erhoben worden wäre.
Ein weiterer überraschender Schritt: Der Verein 𝑅𝑒𝑐ℎ𝑡 𝑜𝑓 𝑅𝑒𝑐ℎ𝑡, dessen Aufgabe es war, mediale und finanzielle Unterstützung zur Deckung der Prozesskosten zu sammeln, scheint durch eine „minimalistische“ Strategie mehrerer Vorstandsmitglieder in seiner Arbeit gebremst worden zu sein. Manche sahen darin eine Form der Sabotage. Glücklicherweise hat ein neues internationales Team den Staffelstab übernommen. Es hat sich seit den ersten Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen im Jahr 2020 bewährt und führt die Arbeit nun professionell und mit Eigeninitiative fort.
Was die Experten betrifft: Von Anfang an wurde alles darangesetzt, ihnen das Wort zu verbieten. Ihre verschiedenen schriftlichen Stellungnahmen wurden offiziell in die Prozessunterlagen aufgenommen. Das Video mit den mündlichen Aussagen der Experten, das laut Rechtsanwalt Stassen ein zentrales Element der Anklage darstellt, wurde zunächst jedoch abgelehnt. Stassen legte deshalb in letzter Minute Rechtsmittel ein, um das Gericht dazu zu bringen, die Aufzeichnung in die Prozessunterlagen aufzunehmen – und bekam schließlich Recht. Das zeigt, wie wichtig diese Aufzeichnung ist!
𝐓𝐫𝐞𝐟𝐟𝐞𝐧 𝐢𝐧 𝐋𝐞𝐞𝐮𝐰𝐚𝐫𝐝𝐞𝐧
Am Donnerstag, dem 22. Oktober, werden sich Journalisten der unabhängigen Presse aus verschiedenen Ländern Europas und den Vereinigten Staaten vor Ort begeben, um über den Fall zu berichten. Das Gericht von Leeuwarden, dessen Zuschauerkapazität begrenzt ist, hat bereits angekündigt, dass der Sitzungssaal voll belegt ist und das Gebäude bis zum Ende der Sitzung geschlossen und unter hoher Überwachung stehen wird. Dennoch hat es versprochen, die Verhandlungen live zu übertragen; diese werden in einem nahegelegenen Pressesaal ausgestrahlt. Mehrere Angeklagte haben um die Erlaubnis gebeten, nicht persönlich erscheinen zu müssen – aus Angst, dem Publikum gegenüber zu treten.
Die Spannung ist spürbar. Bis dahin kann noch alles passieren. Es würde nicht überraschen, wenn in letzter Minute erneut technische, administrative oder sicherheitsbedingte Gründe angeführt würden, um eine Verschiebung des Prozesses anzukündigen.Doch was auch geschieht: Die Dokumente liegen vor. Die Aussagen der Experten wurden von der Klägerseite bereits veröffentlicht. Sie stellt auf ihrer Website „The Netherlands Case“ alles bereit, was veröffentlicht werden kann, um die Informationen möglichst weit zu verbreiten.
@essentiel_news und @BAM_PRESS werden in Leeuwarden dabei sein, die Übertragung der Anhörung verfolgen, den Anwalt und die Experten interviewen und über das berichten, was hinter den Kulissen geschieht.
𝐃𝐞𝐧 𝐋𝐢𝐧𝐤, 𝐮̈𝐛𝐞𝐫 𝐝𝐞𝐧 𝐒𝐢𝐞 𝐝𝐞𝐧 𝐏𝐫𝐨𝐳𝐞𝐬𝐬 𝐦𝐢𝐭 𝐞𝐧𝐠𝐥𝐢𝐬𝐜𝐡𝐞𝐫 𝐔̈𝐛𝐞𝐫𝐬𝐞𝐭𝐳𝐮𝐧𝐠 𝐥𝐢𝐯𝐞 𝐯𝐞𝐫𝐟𝐨𝐥𝐠𝐞𝐧 𝐤𝐨̈𝐧𝐧𝐞𝐧, 𝐟𝐢𝐧𝐝𝐞𝐧 𝐒𝐢𝐞 𝐡𝐢𝐞𝐫: streams.nfgd.nl/livestream-c…
Das Gericht verbietet jedoch die Weiterverbreitung der Übertragung durch die Medien. Gegen 18 Uhr planen wir in einer Live-Sendung über den Stand der Dinge berichten.
𝐄𝐢𝐧𝐞 𝐬𝐢𝐧𝐧𝐯𝐨𝐥𝐥𝐞 𝐮𝐧𝐝 𝐯𝐞𝐫𝐝𝐢𝐞𝐧𝐭𝐞 𝐔𝐧𝐭𝐞𝐫𝐬𝐭𝐮̈𝐭𝐳𝐮𝐧𝐠
Dieser Fall bietet einen reichen Fundus, den es zu nutzen gilt: die dokumentierten Aussagen der verschiedenen Experten, die zahlreichen Forschungsarbeiten, auf die sie sich stützen, die Plädoyers des Anwalts und die Erwiderungsschriftsätze der Angeklagten. Dieses gesamte Material, von dem ein großer Teil auf Englisch verfasst ist, enthält zahlreiche Informationen und Argumente, die ähnliche Verfahren in anderen Ländern unterstützen oder stärken können. In Frankreich etwa unterstützt die Ligue Nationale pour la Liberté des Vaccinations aktiv die mediale Berichterstattung über den Prozess.
Es wird zu Spenden aufgerufen, um die Arbeit der Anwälte, der Experten und des sie umgebenden Teams zu unterstützen. Die Spenden tragen alle Aktivitäten im Zusammenhang mit diesem Anliegen mit – von der Pressekonferenz über die internationale Medienberichterstattung und die Verbreitung von Informationen bis hin zu den Prozesskosten.
Wenn Sie dieses mutige Team unterstützen möchten, können Sie über diesen Link spenden auf der Website thenetherlandscase.com.
Wir laden Sie auch ein, vor Ort dabei zu sein. Bitte beachten Sie, dass Sie das Gerichtsgebäude nicht betreten können. Der Prozess beginnt um 12:30 Uhr. Die Adresse des Gerichts lautet: Rechtbank Noord-Nederland, Zaailland 102, Leeuwarden, Niederlande.
Ab etwa 18 Uhr senden wir live über unsere Websites, YouTube-Kanäle und sozialen Netzwerke.
𝐃𝐚𝐬 𝐏𝐥𝐚̈𝐝𝐨𝐲𝐞𝐫 𝐮𝐧𝐝 𝐝𝐢𝐞 𝐀𝐮𝐬𝐬𝐚𝐠𝐞𝐧 𝐝𝐞𝐫 𝐄𝐱𝐩𝐞𝐫𝐭𝐞𝐧 – 𝐒𝐲𝐧𝐭𝐡𝐞𝐬𝐞 𝐚𝐮𝐟 𝐃𝐞𝐮𝐭𝐬𝐜𝐡
Seit fast sieben Jahren erleben wir, wie Wissenschaftler, Ärzte, Forscher und Fachleute mit abweichenden Ansichten dafür kämpfen, dass ihre Argumente bei einigen der entscheidenden Fragen unserer Zeit gehört werden. Heute müssen diese Argumente gegenübergestellt, geprüft und debattiert werden – und dürfen nicht zum Schweigen gebracht werden.
𝐇𝐨̈𝐫𝐞𝐧 𝐒𝐢𝐞 𝐝𝐢𝐞 𝐀𝐮𝐬𝐬𝐚𝐠𝐞𝐧 𝐯𝐨𝐧 𝐯𝐢𝐞𝐫 𝐡𝐨𝐜𝐡𝐤𝐚𝐫𝐚̈𝐭𝐢𝐠𝐞𝐧 𝐄𝐱𝐩𝐞𝐫𝐭𝐞𝐧:
𝐃𝐫. 𝐌𝐢𝐤𝐞 𝐘𝐞𝐚𝐝𝐨𝐧 ist Pharmakologe und ehemaliger leitender Mitarbeiter in der pharmazeutischen Forschung. Er ist in Biochemie und Toxikologie ausgebildet und promovierte in Atemwegspharmakologie. Er war 24 Jahre in der pharmazeutischen Forschung und Entwicklung tätig, unter anderem als Vizepräsident und weltweiter Forschungsleiter für Allergien und Atemwegserkrankungen bei #Pfizer. Anschließend gründete und leitete er Ziarco Pharmaceuticals, ein Unternehmen, das später von Novartis übernommen wurde. Zu seinen Fachgebieten zählen die rationale Entwicklung von Arzneimitteln, Toxikologie und Immunologie sowie die Entwicklung und Sicherheitsbewertung neuer Medikamente.
𝐌𝐢𝐤𝐞 𝐘𝐞𝐚𝐝𝐨𝐧 𝐯𝐞𝐫𝐭𝐫𝐢𝐭𝐭 𝐝𝐢𝐞 𝐀𝐮𝐟𝐟𝐚𝐬𝐬𝐮𝐧𝐠, 𝐝𝐚𝐬𝐬 𝐝𝐢𝐞 𝐂𝐨𝐯𝐢𝐝-𝟏𝟗-𝐈𝐦𝐩𝐟𝐬𝐭𝐨𝐟𝐟𝐞 𝐦𝐞𝐡𝐫𝐞𝐫𝐞 𝐊𝐨𝐧𝐬𝐭𝐫𝐮𝐤𝐭𝐢𝐨𝐧𝐬𝐦𝐞𝐫𝐤𝐦𝐚𝐥𝐞 𝐚𝐮𝐟𝐰𝐞𝐢𝐬𝐞𝐧, 𝐝𝐢𝐞 𝐯𝐨𝐫𝐡𝐞𝐫𝐬𝐞𝐡𝐛𝐚𝐫 𝐭𝐨𝐱𝐢𝐬𝐜𝐡𝐞 𝐖𝐢𝐫𝐤𝐮𝐧𝐠𝐞𝐧 𝐛𝐞𝐠𝐮̈𝐧𝐬𝐭𝐢𝐠𝐞𝐧. 𝐒𝐞𝐢𝐧𝐞𝐫 𝐒𝐜𝐡𝐥𝐮𝐬𝐬𝐟𝐨𝐥𝐠𝐞𝐫𝐮𝐧𝐠 𝐧𝐚𝐜𝐡 𝐛𝐞𝐥𝐞𝐠𝐞𝐧 𝐝𝐢𝐞𝐬𝐞 𝐌𝐞𝐫𝐤𝐦𝐚𝐥𝐞 𝐞𝐢𝐧𝐞 𝐯𝐨𝐫𝐬𝐚̈𝐭𝐳𝐥𝐢𝐜𝐡𝐞 𝐮𝐧𝐝 𝐤𝐞𝐢𝐧𝐞 𝐮𝐧𝐛𝐞𝐚𝐛𝐬𝐢𝐜𝐡𝐭𝐢𝐠𝐭𝐞 𝐒𝐜𝐡𝐚̈𝐝𝐢𝐠𝐮𝐧𝐠.
𝐒𝐚𝐬𝐡𝐚 𝐋𝐚𝐭𝐲𝐩𝐨𝐯𝐚, MBA, war leitende Mitarbeiterin in der pharmazeutischen Forschung und Entwicklung. Ihre Fachgebiete umfassen die klinische Entwicklung, die Arzneimittelregulierung, die Herstellung und die Produktqualität. In ihrer Aussage untersucht sie den regulatorischen, industriellen und rechtlichen Rahmen, in dem die mRNA-Produkte gegen Covid-19 entwickelt und eingesetzt wurden. Dabei stützt sie sich auf Originaldokumente der Behörden, Herstellungsunterlagen von Pfizer, Gesetzestexte und weitere Belege.
@sasha_latypova legt Belege dafür vor, dass #mRNA- und DNA-Plattformen grundsätzlich Dual-Use-Technologien seien, strukturell und rechtlich jedoch als militarisierte Anwendungen eingesetzt werden. Sie führt Belege für Verstöße gegen gute Herstellungspraktiken, die Produktintegrität und regulatorische Schutzvorschriften an. Zudem vertritt sie die Auffassung, dass Notfallregelungen die üblichen Schutzmaßnahmen für Arzneimittel aufgehoben oder umgangen haben.
𝐈𝐡𝐫𝐞 𝐳𝐞𝐧𝐭𝐫𝐚𝐥𝐞 𝐒𝐜𝐡𝐥𝐮𝐬𝐬𝐟𝐨𝐥𝐠𝐞𝐫𝐮𝐧𝐠 𝐥𝐚𝐮𝐭𝐞𝐭, 𝐝𝐚𝐬𝐬 𝐝𝐢𝐞𝐬𝐞 𝐏𝐫𝐨𝐝𝐮𝐤𝐭𝐞 𝐢𝐦 𝐑𝐚𝐡𝐦𝐞𝐧 𝐞𝐢𝐧𝐞𝐬 𝐦𝐢𝐥𝐢𝐭𝐚̈𝐫𝐢𝐬𝐜𝐡 𝐮𝐧𝐝 𝐬𝐢𝐜𝐡𝐞𝐫𝐡𝐞𝐢𝐭𝐬𝐩𝐨𝐥𝐢𝐭𝐢𝐬𝐜𝐡 𝐚𝐮𝐬𝐠𝐞𝐫𝐢𝐜𝐡𝐭𝐞𝐭𝐞𝐧 𝐆𝐞𝐠𝐞𝐧𝐦𝐚ß𝐧𝐚𝐡𝐦𝐞𝐧𝐩𝐫𝐨𝐠𝐫𝐚𝐦𝐦𝐬 𝐞𝐧𝐭𝐰𝐢𝐜𝐤𝐞𝐥𝐭 𝐮𝐧𝐝 𝐞𝐢𝐧𝐠𝐞𝐬𝐞𝐭𝐳𝐭 𝐰𝐨𝐫𝐝𝐞𝐧 𝐬𝐞𝐢𝐞𝐧 𝐮𝐧𝐝 𝐢𝐡𝐫𝐞𝐫 𝐀𝐮𝐟𝐟𝐚𝐬𝐬𝐮𝐧𝐠 𝐧𝐚𝐜𝐡 𝐫𝐞𝐜𝐡𝐭𝐥𝐢𝐜𝐡 𝐮𝐧𝐝 𝐟𝐮𝐧𝐤𝐭𝐢𝐨𝐧𝐚𝐥 𝐧𝐢𝐜𝐡𝐭 𝐯𝐨𝐧 𝐛𝐢𝐨𝐜𝐡𝐞𝐦𝐢𝐬𝐜𝐡𝐞𝐧 𝐖𝐚𝐟𝐟𝐞𝐧 𝐳𝐮 𝐮𝐧𝐭𝐞𝐫𝐬𝐜𝐡𝐞𝐢𝐝𝐞𝐧 𝐬𝐞𝐢𝐞𝐧.
𝐂𝐚𝐭𝐡𝐞𝐫𝐢𝐧𝐞 𝐀𝐮𝐬𝐭𝐢𝐧 𝐅𝐢𝐭𝐭𝐬 ist Investmentbankerin. Sie war Geschäftsführerin von Dillon Read und unter der Regierung Bush Staatssekretärin für Wohnungsbau, bevor sie ihr eigenes Finanzberatungsunternehmen Solari Report gründete. In ihrer Analyse stützt sie sich auf ihre Erfahrung mit öffentlichen Finanzen, Investmentbanking und Finanzsystemen. Sie untersucht, was sie als langfristig angelegten Finanzputsch und als Neustrukturierung wirtschaftlicher und staatlicher Macht beschreibt.
Catherine Austin Fitts stellt das Projekt „Going Direct Reset“ als grundlegende Umgestaltung des Geld- und Regierungssystems dar, die von Zentralbankern bereits vor der Covid-19-Pandemie geplant worden sei.
𝐒𝐢𝐞 𝐛𝐞𝐬𝐜𝐡𝐫𝐞𝐢𝐛𝐭 𝐝𝐢𝐞 𝐏𝐚𝐧𝐝𝐞𝐦𝐢𝐞 𝐚𝐥𝐬 𝐞𝐧𝐭𝐬𝐜𝐡𝐞𝐢𝐝𝐞𝐧𝐝𝐞𝐧 𝐇𝐞𝐛𝐞𝐥 𝐟𝐮̈𝐫 𝐞𝐢𝐧𝐞𝐧 𝐮𝐦𝐟𝐚𝐬𝐬𝐞𝐧𝐝𝐞𝐫𝐞𝐧 𝐖𝐚𝐧𝐝𝐞𝐥 𝐡𝐢𝐧 𝐳𝐮 𝐞𝐢𝐧𝐞𝐫 𝐊𝐨𝐧𝐳𝐞𝐧𝐭𝐫𝐚𝐭𝐢𝐨𝐧 𝐝𝐞𝐬 𝐄𝐢𝐠𝐞𝐧𝐭𝐮𝐦𝐬, 𝐝𝐢𝐠𝐢𝐭𝐚𝐥𝐞𝐫 𝐔̈𝐛𝐞𝐫𝐰𝐚𝐜𝐡𝐮𝐧𝐠 𝐮𝐧𝐝 𝐭𝐞𝐜𝐡𝐧𝐨𝐤𝐫𝐚𝐭𝐢𝐬𝐜𝐡𝐞𝐫 𝐊𝐨𝐧𝐭𝐫𝐨𝐥𝐥𝐞 – 𝐮𝐧𝐝 𝐧𝐢𝐜𝐡𝐭 𝐯𝐨𝐫𝐫𝐚𝐧𝐠𝐢𝐠 𝐚𝐥𝐬 𝐞𝐢𝐧 𝐄𝐫𝐞𝐢𝐠𝐧𝐢𝐬 𝐝𝐞𝐫 𝐨̈𝐟𝐟𝐞𝐧𝐭𝐥𝐢𝐜𝐡𝐞𝐧 𝐆𝐞𝐬𝐮𝐧𝐝𝐡𝐞𝐢𝐭.
𝐃𝐫. 𝐉𝐨𝐬𝐞𝐩𝐡 𝐒𝐚𝐧𝐬𝐨𝐧𝐞 hat einen Masterabschluss und promovierte. Er ist Psychotherapeut und verfügt über akademische Abschlüsse in Psychologie und klinischer Beratung im Bereich psychischer Gesundheit. Seine Aussage umfasst zwei Schwerpunkte: seine eigene psychologische Analyse eines psychopathischen Autoritarismus, bezogen auf das mutmaßliche Verhalten in diesem Verfahren, sowie die Darstellung und Analyse des Gutachtens des verstorbenen Professors Francis A. Boyle zu biologischen Waffen. Boyle war Professor für internationales Recht und verfasste den US-amerikanischen Bioterrorismus-Waffengesetzes gegen biologischen Terrorismus von 1989. Sansone bestätigt die Echtheit von Boyles eidesstattlicher Erklärung und berichtet von dessen Absicht, vor seinem Tod in diesem Verfahren auszusagen.
𝐒𝐚𝐧𝐬𝐨𝐧𝐞 𝐥𝐞𝐠𝐭 𝐁𝐨𝐲𝐥𝐞𝐬 𝐀𝐮𝐟𝐟𝐚𝐬𝐬𝐮𝐧𝐠 𝐝𝐚𝐫, 𝐝𝐚𝐬𝐬 𝐝𝐢𝐞 𝐂𝐨𝐯𝐢𝐝-𝟏𝟗-𝐦𝐑𝐍𝐀-𝐈𝐧𝐣𝐞𝐤𝐭𝐢𝐨𝐧𝐞𝐧 𝐦𝐢𝐭 𝐍𝐚𝐧𝐨𝐩𝐚𝐫𝐭𝐢𝐤𝐞𝐥𝐧 𝐛𝐢𝐨𝐥𝐨𝐠𝐢𝐬𝐜𝐡𝐞 𝐖𝐚𝐟𝐟𝐞𝐧 𝐬𝐞𝐢𝐞𝐧. 𝐄𝐫 𝐮𝐧𝐭𝐞𝐫𝐬𝐮𝐜𝐡𝐭 𝐝𝐢𝐞𝐬𝐞 𝐒𝐜𝐡𝐥𝐮𝐬𝐬𝐟𝐨𝐥𝐠𝐞𝐫𝐮𝐧𝐠 𝐢𝐦 𝐋𝐢𝐜𝐡𝐭 𝐝𝐞𝐬 𝐔𝐒-𝐚𝐦𝐞𝐫𝐢𝐤𝐚𝐧𝐢𝐬𝐜𝐡𝐞𝐧, 𝐧𝐢𝐞𝐝𝐞𝐫𝐥𝐚̈𝐧𝐝𝐢𝐬𝐜𝐡𝐞𝐧 𝐮𝐧𝐝 𝐢𝐧𝐭𝐞𝐫𝐧𝐚𝐭𝐢𝐨𝐧𝐚𝐥𝐞𝐧 𝐑𝐞𝐜𝐡𝐭𝐬 𝐳𝐮 𝐛𝐢𝐨𝐥𝐨𝐠𝐢𝐬𝐜𝐡𝐞𝐧 𝐖𝐚𝐟𝐟𝐞𝐧 𝐬𝐨𝐰𝐢𝐞 𝐝𝐞𝐫 𝐦𝐮𝐭𝐦𝐚ß𝐥𝐢𝐜𝐡𝐞𝐧 𝐙𝐮𝐬𝐚𝐦𝐦𝐞𝐧𝐡𝐚̈𝐧𝐠𝐞 𝐦𝐢𝐭 „𝐆𝐚𝐢𝐧 𝐨𝐟 𝐅𝐮𝐧𝐜𝐭𝐢𝐨𝐧“, 𝐝𝐞𝐫 𝐠𝐞𝐧𝐞𝐭𝐢𝐬𝐜𝐡𝐞𝐧 𝐍𝐮𝐭𝐳𝐥𝐚𝐬𝐭 𝐮𝐧𝐝 𝐝𝐞𝐦 𝐍𝐚𝐧𝐨𝐩𝐚𝐫𝐭𝐢𝐤𝐞𝐥-𝐕𝐞𝐫𝐚𝐛𝐫𝐞𝐢𝐜𝐡𝐮𝐧𝐠𝐬𝐬𝐲𝐬𝐭𝐞𝐦.
𝑸𝒖𝒆𝒍𝒍𝒆𝒏:
xitter.cf/essentiel_news/status/…
xitter.cf/BAM_PRESS/status/21125…
bam.news/fr/justice/armes-bi…
Text: Senta Depuydt für @essentiel_news und @BAM_PRESS
Übersetzung: @KHeusinger17
#Mutärzte #ÄrztemitGewissen #BillGates #MarkRutte #VerbrechenGegenDieMenschlichkeit
🤖 Made with AI
ARMES BIOLOGIQUES, LE PROCÈS*
#9
ACTE II
Le procès vs Bill #Gates, Albert Bourla (#Pfizer), Mark Rutte (#OTAN), arrive enfin au débat de fond et aux témoins**, Mike Yeadon, Catherine Austin-Fitts (@solari_the), @sasha_latypova, @PhdSansone:
alors le combo #covid+#vaccins est-il une arme biologique délibérément conçue pour nuire?
Le point sur le procès dans l'article de @SentaDepuydt
ici 👉 essentiel.news/armes-biologi…
ou là 👉 bam.news/fr/justice/armes-bi…
**
Les experts, témoins sous serment, sont:
- Dr Mike Yeadon, ex dirigeant chez #Pfizer
- Catherine Austin-Fitts (@solari_the), ex ministre du gouvernement🇺🇸 et personnalité de la haute finance
- @sasha_latypova, ex cadre supérieure en R&D pharma
- @PhdSansone, aussi pour Francis Boyle, père de la loi🇺🇸 de 1989 sur le terrorisme par armes biologiques, qui a alerté dès 2020-21 sur l'origine militaire🇺🇸 du combo #covid+#vaccins et qui est subitement décédé en 2025
*
@essentiel_news et @BAM_PRESS, médias indépendants amis, se sont associés pour couvrir cet événement international et vous offrir cette série de publications réalisées par nos envoyés communs en Hollande, avec le soutien de la @ALnpvl
Pour nous découvrir, vous abonner, nous relayer:
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Lettre ouverte du Dr Jean-Philippe Labrèze en soutien du Dr Michel Procureur, pour son droit à poursuivre l’exercice de la médecine en Belgique ⬇️
bam.news/fr/editos-tribunes/…
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OLG Celle dreht BGH Urteil vom 09.03.2026, Az VI ZR 335/24 um und richtet es als Waffe gegen den Geschädigten selbst. Möglich macht es eine angekündigte willkürliche Streitwertsetzung für den Wert der Auskunft von EUR 300,00!!
drive.google.com/file/d/1UBs…, drive.google.com/file/d/1yPy…
Wie der 5. Zivilsenat den Auskunftsanspruch einer Impfgeschädigten gegen BioNTech vom Hilfsmittel zur Begründung des Anspruchs auf Schadenersatz zum Abweisungsgrund umfunktioniert – und die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs konterkariert
Im März 2026 hat der Bundesgerichtshof Impfgeschädigten die Tür zu den Daten der Hersteller geöffnet. Gut ein halbes Jahr später zeigt das Oberlandesgericht Celle, wie man diese Tür wieder schließt. Erst soll der Auskunftsanspruch einer Klägerin gegen BioNTech scheitern. Im selben Atemzug bewertet der Senat diesen Anspruch mit 300 Euro. Der Weg zum Bundesgerichtshof öffnet sich aber erst jenseits von 25.000 Euro. Ist der Teil negativ beschieden ist auch der Rest der Berufung abweisungsreif.
Was der BGH entschieden hat
Wer einen Impfschaden geltend macht, muss grundsätzlich beweisen, dass der Impfstoff die Ursache war. Das Wissen, das dafür nötig ist – Nebenwirkungen, Verdachtsmeldungen, Auswertungen –, liegt beim Hersteller. Deshalb gibt § 84a des Arzneimittelgesetzes Geschädigten seit 2002 einen Anspruch auf Auskunft.
Mit Urteil vom 9. März 2026 (VI ZR 335/24) hat der Bundesgerichtshof ein Urteil des OLG Koblenz aufgehoben, das einer Klägerin nach einem drei Tage nach der AstraZeneca-Impfung festgestellten Hörverlust die Auskunft verweigert hatte. Die Kernaussagen:
Es genügt, dass die Ursächlichkeit des Arzneimittels plausibel erscheint. Das kann sogar dann der Fall sein, wenn mehr gegen als für den Impfstoff als Ursache spricht.
Nach dem eindeutigen Willen des Gesetzgebers dürfen an die Darlegung keine zu hohen Anforderungen gestellt werden. Die Schwierigkeiten der Geschädigten, den Sachverhalt aufzuklären, sind angemessen zu berücksichtigen.
Die Anforderungen an die Auskunft müssen niedriger sein als die an die gesetzliche Kausalitätsvermutung. Sonst liefe die Hilfsfunktion der Auskunft ins Leere.
Auskunfts- und Schadensersatzanspruch sind „materiell-rechtlich verzahnt“. Wird die Auskunft zu Unrecht verweigert, schlägt dieser Fehler auf den Schadensersatzanspruch durch.
Kurz: erst die Informationen, dann der Streit um den Schaden.
Was das OLG Celle daraus macht
Die Klägerin wurde am 18. Mai, am 1. Juli und am 29. November 2021 mit dem Impfstoff von BioNTech geimpft. Nach ihrem Vortrag traten im Januar 2022 erste Missempfindungen und Taubheitsgefühle auf; ab Dezember 2022 kam es zu Gefäßverschluss, Schlaganfall und Thrombose. Sie verlangt von BioNTech Schmerzensgeld, die Feststellung der weiteren Ersatzpflicht – und Auskunft.
Mit Beschluss vom 30. September 2026 (5 U 53/26) kündigt der 5. Zivilsenat an, die Berufung hinsichtlich der Auskunft ohne mündliche Verhandlung durch Teil-Beschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO zurückweisen zu wollen. Die Ursächlichkeit des Impfstoffs sei nicht einmal „plausibel“.
Der Weg dorthin ist eine Checkliste. Der Senat entnimmt dem BGH-Urteil drei Indizien – enger zeitlicher Zusammenhang, ärztliche Atteste, Fehlen anderer Ursachen –, hakt jedes einzeln als verfehlt ab und fasst das Ergebnis in einem einzigen Satz als „Gesamtwürdigung“ zusammen. Dabei bleibt einiges auf der Strecke.
Das Wort „eng“. Das Arzneimittelgesetz spricht in § 84 Abs. 2 vom „zeitlichen Zusammenhang“. Von „eng“ steht dort nichts. Auch der BGH hat keine Frist gesetzt: In seinem Fall lagen zwischen Impfung und Hörverlust drei Tage – „eng“ beschreibt dort den Sachverhalt, keine Hürde. Das OLG Celle macht daraus einen Maßstab und erklärt mehr als ein Jahr bis zum ersten Gefäßereignis für „ersichtlich“ zu lang. Welche Latenz zwischen Impfung und Gefäßereignis medizinisch plausibel ist, ist aber eine Frage für Sachverständige. Sich ohne Sachverständigen medizinische Urteile zuzutrauen – genau das hat der BGH in derselben Entscheidung dem OLG Koblenz vorgehalten.
Das halbe Zitat. Für das Indiz „Fehlen anderweitiger Ursachen“ beruft sich der Senat auf Randnummer 30 des BGH-Urteils. Dort nennt der BGH an erster Stelle ein weiteres Indiz: die abstrakt-generelle Eignung des Arzneimittels, die geltend gemachten Schäden herbeizuführen. Im Celler Beschluss wird diese Frage nicht einmal gestellt, weil sie zu breit mit wissenschaftlicher Literatur untermauert war.
Kein Arzt der attestiert, dann auch keine Beschwerden und folglich kein Anspruch. Der Senat räumt selbst ein, dass die Beschwerden vom Januar 2022 – wenige Wochen nach der dritten Impfung – mit dieser Impfung in einem „halbwegs engeren zeitlichen Zusammenhang“ stehen. Er lässt sie trotzdem fallen, weil es dafür keine ärztlichen Belege gebe. Dass die ersten beiden Impfungen länger zurücklagen, kann dabei keine Rolle spielen: Nach dem BGH genügt die Mitursächlichkeit des Arzneimittels. Dass Geschädigte nicht jede Missempfindung sofort ärztlich dokumentieren lassen, ist genau die Art von Aufklärungsschwierigkeit, die der BGH berücksichtigt wissen will. Und es gäbe einen einfachen Weg, die Angaben zu prüfen: die Klägerin anzuhören. Ohne mündliche Verhandlung geschieht das aber nicht. Die Unfähigkeit und Unkenntnis der Ärzte 2022 die Möglichkeit Impfschäden in Betracht zu ziehen gab es nicht. Sie folgten in der Regel dem staatlichen Narrativ: "Dort, wo es nichts geben soll - da gibt es auch nichts". Die Differenzialdiagnostik gab es also de facto nicht.
Die Vorerkrankung als Bumerang. Die Klägerin ist seit Jahren chronisch krank – nach ihrem Vortrag in stabilem Zustand, ohne gehäufte schwere Akuterkrankungen, Schlaganfälle oder gravierende neurologische Ausfälle.
Der Senat bemängelt, sie habe ihren Gesundheitszustand vor der Impfung zunächst nur „ganz rudimentär“ geschildert, und meint, selbst ihre eigene Zusammenfassung könne die „Defizite“ bei den übrigen Indizien nicht ausgleichen. Eine konkrete andere Ursache benennt der Senat nicht (Kranke Menschen haben keine Ansprüche).
Der BGH lässt nicht einmal die abstrakte Möglichkeit unbekannter Ursachen genügen, um die Kausalitätsvermutung auszuschalten; er verlangt eine konkrete Alternativursache. Hinzu kommt eine bittere Pointe: Chronisch Kranke wurden 2021 bevorzugt geimpft – gerade wegen ihrer Vorerkrankungen. Heute werden ihnen eben diese Vorerkrankungen entgegengehalten und ohne konkrete Benennung zum Ausschlußgrund.
Und all das soll „offensichtlich“ sein – so offensichtlich, dass es weder einer mündlichen Verhandlung bedarf noch die Sache grundsätzliche Bedeutung hat. Gut ein halbes Jahr nach dem Grundsatzurteil des BGH, bei zahlreichen gleichgelagerten Verfahren und bei einem Kriterium – „eng“ –, das der BGH nie definiert hat.
Der Trick mit den 300 Euro
Im selben Beschluss, in dem der Senat die Zurückweisung erst ankündigt, setzt er den Streitwert fest: 220.600 €. Davon entfallen auf die Auskunft 300 €, auf die Feststellung ebenfalls 300 €. Die Begründung: Die Klägerin habe in ihrer Klageschrift einen „vorläufigen Streitwert“ von 220.000 € angegeben – exakt das verlangte Schmerzensgeld. Auskunft und Feststellung messe sie also selbst keinen eigenständigen Wert bei. Deshalb gebe es nur einen Wert „auf der untersten Wertstufe“.
Was harmlos klingt, hat eine einschneidende Folge. Gegen einen Zurückweisungsbeschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO bleibt nur die Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof. Die ist seit dem 1. Januar 2026 nur zulässig, wenn die Beschwer 25.000 € übersteigt – nach der Übergangsregelung gilt das auch hier. 300 € sind 1,2 Prozent dieser Schwelle.
Dass der Senat um diese Wirkung weiß, belegt er selbst. In einem Parallelverfahren gegen AstraZeneca (5 U 79/25) hat derselbe Senat in derselben Besetzung den Auskunftsantrag mit 5.000 € bewertet und ausdrücklich ausgeführt, eine Nichtzulassungsbeschwerde gegen sein Teil-Urteil sei damit „faktisch ausgeschlossen“, um auch deutlich zu machen, dass es dem Senat tatsächlich um das Abschneiden des Rechtsmittels ging.
Mit dem Maßstab des BGH ist die Bewertung nicht zu vereinbaren:
Wird ein Auskunftsanspruch abgewiesen, bemisst sich die Beschwer nach ständiger BGH-Rechtsprechung nach dem Interesse des Klägers: regelmäßig ein Zehntel bis ein Viertel des Anspruchs, den die Auskunft vorbereiten soll – und zwar umso mehr, je weniger der Kläger selbst über die anspruchsbegründenden Tatsachen weiß. Den Auskunftsanspruch des § 84a AMG gibt es gerade wegen dieses Nichtwissens. Ein Viertel von 220.000 € sind 55.000 € – mehr als das Doppelte der Schwelle.
2015 hat der BGH ein Berufungsgericht korrigiert, das eine Klägerin an ihrer eigenen Angabe festgehalten hatte, ihre Auskunftsbegehren seien jeweils 300 € wert. Das verletze ihr Recht auf wirkungsvollen Rechtsschutz, das es Gerichten verbietet, den Zugang zur nächsten Instanz „in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise“ zu erschweren. Die Klägerin in Celle hat nicht einmal 300 € angegeben. Diese Zahl stammt vom Senat.
Die BGH-Entscheidung, auf die sich der Senat stützt, betraf einen Patentverletzungsstreit und übereinstimmende Wertangaben beider Parteien – und selbst die sind danach nur ein widerlegbares Indiz. Hier hält der Senat die Angabe selbst für unvollständig, sonst hätte er keine 300 € addiert. Für den Wert der Auskunft taugt sie dann gerade nicht.
Auch handwerklich überzeugt die Festsetzung nicht. Eine „Wertstufe“ von 300 € kennt das Gerichtskostengesetz seit 2013 nicht mehr; die unterste Stufe reicht bis 500 €. Und in der gesamten Streitwertbegründung spricht der Senat vom „Kläger“ und von „seiner Klageschrift“. Geklagt hat eine Frau.
Formal bindet die Wertfestsetzung den BGH nicht; er bemisst die Beschwer selbst. Faktisch aber muss die Klägerin nun zuerst gegen die 300 € anargumentieren, bevor in Karlsruhe überhaupt über die Sache gesprochen wird.
Erst keine Auskunft, dann keine Kausalität
Der BGH hat ausdrücklich zugelassen, über die Auskunft vorab durch Teilurteil zu entscheiden – damit die Geschädigte zuerst die Informationen erhält und anschließend ihren Schadensersatzanspruch ergänzend begründen kann. Der Celler Senat versteht das sogar als Pflicht. Er nutzt die Vorab-Entscheidung aber in die umgekehrte Richtung: Die Auskunft wird abgetrennt, soll abgelehnt werden und wird so niedrig bewertet, dass der Weg nach Karlsruhe verbaut ist. Damit wird dieser Teil der Überprüfung durch den BGH entzogen.
Für Zahlungs- und Feststellungsantrag, versichert der Senat, entfalte das keine „Präjudizialität“. Der BGH betont dagegen, dass beide Ansprüche ineinandergreifen, also "verzahnt sind". Wer die Auskunft zu Unrecht verweigert, beeinflusst damit auch die Entscheidung über den Schadensersatz. Die Logik liegt auf der Hand. Ein Gericht, das nicht einmal eine „plausible“ Ursächlichkeit erkennen kann, wird kaum die Eignung des Impfstoffs im Sinne der Kausalitätsvermutung oder gar den vollen Kausalitätsnachweis bejahen, womit dann nach dem abgetrennten Teil sich die Ablehnung des Auskunftsanspruchs als Abweisungswaffe gegen die Geschädigte selbst richtet.
Die Klägerin soll den Schadensersatzprozess also ohne die Informationen führen, die das Gesetz ihr dafür verschaffen will. Und selbst wenn der BGH später über den Schadensersatz entscheiden sollte, wäre die verweigerte Auskunft dann längst rechtskräftig, also vom BGH nicht mehr antastbar.
Das ist der Zirkel, in den der Beschluss die Klägerin stellt: Sie soll plausibel machen, dass der Impfstoff ihre Erkrankung verursacht haben kann – ohne die Daten, aus denen sich genau das ergeben könnte erhalten zu dürfen. Und weil sie die Daten nicht bekommt, wird ihr der Nachweis der Kausalität und negativen Nutzen - Risko - Verhältnisses auch später nicht gelingen.
Zwei Klägerinnen, ein Senat
AstraZeneca (5 U 79/25)BioNTech (5 U 53/26)
Die Fälle unterscheiden sich, keine Frage: Im AstraZeneca-Verfahren setzten die Beschwerden unmittelbar nach der Impfung ein und waren durch eine lückenlose Übersicht der Krankenkasse belegt. Gerade deshalb hätte es nahegelegen, auch die Klägerin im BioNTech-Verfahren anzuhören. Der Senat hat im AstraZeneca-Verfahren selbst betont, dass die Angaben einer Partei im Einzelfall sogar als Beweis genügen können. Eines aber haben beide Verfahren gemeinsam: Ob die Klägerin gewinnt oder verliert – der Bundesgerichtshof soll nicht mitreden und die Fragen der Auskunft werden vom OLG Celle zusammengestrichen, so dass wie im obigen Beschluss nicht das herauskommen soll, was die Auskunftserteilung eigentlich bezwecken soll, nämlich die Geschädigten zu ertüchtigen überhaupt erst zu den beiden Tatbestandsmerkmalen negatives Nutzen - Risikoverhältnis und der grundsätzlichen Eignung des Stoffs den Schaden verursachen zu können vortragen zu können.
Meine Wertung
Der Gesetzgeber wollte 2002 das Informationsgefälle zwischen Pharmaunternehmen und Geschädigten ausgleichen. Der Bundesgerichtshof hat das 2026 bekräftigt. Ein Oberlandesgericht, das den Auskunftsanspruch an Hürden scheitern lässt, die der BGH so nicht aufgestellt hat, und ihn zugleich so bewertet, dass der BGH diese Hürden nie zu Gesicht bekommt, macht sich faktisch zur letzten Instanz und richtet verfahrenstaktisch den Auskunftsanspruch von Geschädigten so aus, dass er sich gegen die Geschädigten richtet. Das ist exakt das Gegenteil von dem was der Bundesgerichtshof wollte.
Noch ist über die Auskunft nicht entschieden; die Klägerin kann zu dem Hinweis Stellung nehmen und hat es gestern auch getan. Der Senat kann mündlich verhandeln, die Klägerin anhören, den Maßstab des BGH so anwenden, wie der BGH ihn formuliert hat – und den Auskunftsanspruch so bewerten, wie es der BGH in ständiger Rechtsprechung tut.
Die Tatsache aber, dass das Oberlandesgericht Celle in zwei aufeinander folgenden Entscheidungen überhaupt einen solchen Rechtsgedanken zur Anspruchsvernichtung entwickelt hat, ist ein Paradebeispiel dafür mit welcher empathielosen und die Geschädigten weiter demütigenden Art den hilflosen Anspruchstellern entgegen getreten wird. Das Oberlandesgericht Celle ist in guter Gesellschaft, da auch das Oberlandesgericht Koblenz bisher ausschließlich Impfgeschädigten gegenüber feindlich gesonnene Rechtsgedanken entwickelte - niemals aber für Geschädigte eine Lanze brach. Das Kammergericht Berlin und das Oberlandesgericht Brandenburg spielen das Spiel "ohne vollständige Behandlungsunterlagen kein Anspruch". Da diese niemals vollständig zu beschaffen sind, weil immer eine Zahnarztunterlage, eine Facharztunterlage nicht vorlag oder Ärzte bei der Übergabe von Dokumenten nicht mitspielten, wird in Berlin - Brandenburg alles niedergemäht, was an Klagen eingereicht wurde. Die Tatsache, dass der BGH äußerst geringe Anforderungen an die Darlegungslast stellte und beide Oberlandesgerichte genau das Gegenteil praktizieren stört nicht.
Zur Ehrenrettung der Oberlandesgerichte sei mitgeteilt, dass es auch solche gibt, die das anders sehen und zwar im Sinne der Geschädigten. Dazu gehören die Oberlandesgerichte Hamm, Köln, Thüringen, Bamberg, ein Senat des OLG München.
Am Ende wird es der Bundesgerichthof zu richten haben. Nach der stringenten Rechtsprechungslinie dort dürften die Vorgehensweisen der OLG Celle, Koblenz, Brandenburg, Berlin nicht auf große juristische Gegenliebe treffen. Das weiß das OLG Celle selbst, weshalb ja keinesfalls ihr Tun beim BGH überprüfbar gemacht werden soll.
Internationale Unterstützung für die Aufarbeitung in Deutschland. 💪
Die US-Kongressabgeordnete Anna Paulina Luna des Repräsentantenhauses verlangt von der Bundesregierung Aufklärung über die strafrechtliche Verfolgung von Ärzten während der Corona-Zeit. Die öffentliche Dokumentationsgrundlage dafür liefert die von MWGFD aufgebaute und betriebene Plattform „Ärzte mit Gewissen”.
aerzte-mit-gewissen.org/
Adressiert ist der Brief an Bundesgesundheitsminister Dr. Carsten Linnemann, eine Kopie erhält Nina Warken (Bundesministerin für besondere Aufgaben und Chefin des Bundeskanzleramtes). Luna bittet um eine schriftliche Antwort Punkt für Punkt und signalisiert Bereitschaft zum Dialog. Nach Angaben der Initiative wird das Schreiben über die deutsche Botschaft in Washington übermittelt.
mwgfd.org/2026/10/us-kongres…
📢 Prozess-Termine 2026: Berufungsverhandlung
PERIN DINEKLI
⚖️ Anklagevorwurf:
§ 278 StGB
Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse
Landgericht Offenburg Moltkestraße 38
77654 Offenburg
📅 Termine & Säle:
🔹 Mi., 25.11.2026 | 09:00 Uhr | Sitzungssaal 2, Gebäude C,
1. Obergeschoss
🔹 Do., 26.11.2026 | 09:00 Uhr | Sitzungssaal 1, Gebäude C, Erdgeschoss
🔹 Fr., 27.11.2026 | 09:00 Uhr | Sitzungssaal 1, Gebäude C, Erdgeschoss
👉🏻 Objektive Beobachter und Unterstützer sind herzlich willkommen.
📕 Vollständige Dokumentation & weitere Fälle von „Ärzte mit Gewissen“:
aerzte-mit-gewissen.org
💌 Bitte hilf auch Du den Mutärzten, die sich seit 2020 für Menschen und Gesundheit einsetzen und weiter einstehen für ein gesundes, lebenswertes, menschliches Miteinander, volle Rehabilitation und Therapiefreiheit.
Aufarbeitung jetzt, jeder Schritt zählt! ❣️
Ärzte stehen auf!
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#PerinDinekli #Mutärzte #ÄrzteMitGewissen #VerfolgteÄrzte #PolitischeVerfolgung #Therapiefreiheit #MedicalFreedom #GenferGelöbnis #GenferKonvention #GenevaConvention #NürnbergerKodex #NurembergCodex #VerbrechenGegenDieMenschlichkeit
𝐔𝐧𝐚𝐧𝐠𝐫𝐞𝐢𝐟𝐛𝐚𝐫𝐞 𝐒𝐭𝐚𝐭𝐢𝐬𝐭𝐢𝐤𝐞𝐧 𝐮𝐧𝐝 𝐙𝐚𝐡𝐥𝐞𝐧, 𝐝𝐢𝐞 𝐢𝐧𝐝𝐢𝐫𝐞𝐤𝐭𝐞𝐧 𝐌𝐚𝐬𝐞𝐫𝐧𝐢𝐦𝐩𝐟𝐳𝐰𝐚𝐧𝐠 𝐚𝐝 𝐚𝐛𝐬𝐮𝐫𝐝𝐮𝐦 𝐟𝐮̈𝐡𝐫𝐞𝐧
𝑼𝒓𝒂𝒍𝒕𝒆, 𝒍𝒂̈𝒏𝒈𝒔𝒕 𝒘𝒊𝒅𝒆𝒓𝒍𝒆𝒈𝒕𝒆 𝑨𝒓𝒈𝒖𝒎𝒆𝒏𝒕𝒆: 𝑵𝒂𝒓𝒓𝒂𝒕𝒊𝒗𝒆 𝒈𝒆𝒈𝒆𝒏 𝑴𝒆𝒏𝒔𝒄𝒉𝒆𝒏𝒓𝒆𝒄𝒉𝒕 𝒂𝒖𝒇 𝑼𝒏𝒗𝒆𝒓𝒍𝒆𝒕𝒛𝒍𝒊𝒄𝒉𝒌𝒆𝒊𝒕 𝒂𝒖𝒇 𝑼𝒏𝒗𝒆𝒓𝒍𝒆𝒕𝒛𝒍𝒊𝒄𝒉𝒌𝒆𝒊𝒕 𝒅𝒆𝒔 𝑲𝒐̈𝒓𝒑𝒆𝒓𝒔
Dr. med. Klaus Roman Hör (Waldmünchen) - 20. Oktober 2026
🔹 Petition der MWGFD gegen den Masernimpfzwang: Eine Vertreterin des BMG ignoriert die Argumente der Petitionssteller und bemüht altbekannte Mythen.
🔹 Zahlen des PEI belegen, dass die Impfung nicht vor einer Ansteckung schützt, da 30 % der Erkrankten geimpft sind.
🔹 Die Nutzen-Risiko-Abwägung spricht eindeutig gegen die Impfung, die bei einem von tausend Fällen zu schwersten Nebenwirkungen oder zum Tod führt.
🔹 Der prägende Charakter von Kinderkrankheiten zur Stärkung des Immunsystems.
🔹 Impfbefreiungsattest: Ein Gutachten zum Risiko der Masern-Mumps-Röteln-Impfung überrascht die Staatsanwaltschaft Amberg.
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🙏🏻 Bitte helfen Sie den Mutärzten, die sich für ihre Patienten, die Einhaltung von Nürnberger Kodex und Genfer Gelöbnis eingesetzt haben, bei Aufarbeitung und dem Durchsetzen von voller Rehabilitierung und Therapiefreiheit für Patienten und Ärzte – jeder Schritt zählt❗️
𝐀̈𝐫𝐳𝐭𝐞 𝐬𝐭𝐞𝐡𝐞𝐧 𝐚𝐮𝐟!
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𝐏𝐫𝐞𝐬𝐬𝐞𝐤𝐨𝐧𝐟𝐞𝐫𝐞𝐧𝐳 𝐝𝐞𝐬 𝐌𝐮𝐭𝐚̈𝐫𝐳𝐭𝐞-𝐁𝐮̈𝐧𝐝𝐧𝐢𝐬𝐬𝐞𝐬: 𝐆𝐞𝐦𝐞𝐢𝐧𝐬𝐚𝐦 𝐬𝐭𝐚̈𝐫𝐤𝐞𝐫 – 𝐯𝐨𝐧 𝐝𝐞𝐫 𝐀𝐧𝐚𝐥𝐲𝐬𝐞 𝐳𝐮 𝐤𝐨𝐧𝐤𝐫𝐞𝐭𝐞𝐧 𝐋𝐨̈𝐬𝐮𝐧𝐠𝐞𝐧!
23 Fachimpulse, fünf Themenbereiche und ein gemeinsames Ziel: Gesundheit, Freiheit, Rechtsstaatlichkeit und gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken!
Auf der dreitägigen Tagung des Mutärzte-Bündnisses entwickelten Ärzte, Wissenschaftler, Juristen und Vertreter verschiedener Netzwerke eine gemeinsame „Lösungslandschaft“.
𝐃𝐢𝐞 𝐳𝐞𝐧𝐭𝐫𝐚𝐥𝐞𝐧 𝐀𝐧𝐥𝐢𝐞𝐠𝐞𝐧:
🔸 Juristische Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen – Rehabilitation
🔸 Rehabilitation zu Unrecht verurteilter Betroffener – Wiederaufnahmeverfahren
🔸 Medizinische Zusammenarbeit und wissenschaftliche Kommunikation
🔸 Therapieleitfäden: Über 30 COVID/PostVac-Leitfäden. Qualitätssicherung.
🔸 Vernetzung von deutschsprachigen, europäischen, internationalen Initiativen
🔸 Gemeinsame politische Möglichkeiten
🔸 Mehr Reichweite durch koordinierte Öffentlichkeitsarbeit
▶️ 𝐉𝐞𝐭𝐳𝐭 𝐝𝐢𝐞 𝐏𝐫𝐞𝐬𝐬𝐞𝐤𝐨𝐧𝐟𝐞𝐫𝐞𝐧𝐳 𝐚𝐧𝐬𝐞𝐡𝐞𝐧:
youtube.com/watch?v=9k-Y0aM5…
Auf der Pressekonferenz berichten unter anderem Dr. Ronald Weikl (@Mwgfd_official), Rolf Kron @rolf_kron (Ärzte stehen auf, Levana-Stammtische), @ChristofPlothe (@FreeWCH), Helena Krenn (Expert Council), Dr. Dirk V. Seeling @DrSunnyMoon1 (CSmedicus) und Leland Lehrman @I0veandfreedom (USA, MAHA/Freedom Health Movement) über die Ergebnisse und Perspektiven.
Der gemeinsame Ansatz: Nicht nur Missstände kritisieren, sondern tragfähige Lösungen entwickeln und gemeinsam umsetzen!
🕊️ 𝐀𝐧 𝐝𝐞𝐫 𝐒𝐞𝐢𝐭𝐞 𝐯𝐨𝐧 𝐀̈𝐫𝐳𝐭𝐞𝐧, 𝐝𝐢𝐞 𝐝𝐞𝐦 𝐌𝐞𝐧𝐬𝐜𝐡𝐞𝐧 𝐯𝐞𝐫𝐩𝐟𝐥𝐢𝐜𝐡𝐭𝐞𝐭 𝐬𝐢𝐧𝐝! 🕊️
Der Förderverein Weißer Kranich e. V. hat die 2. Mutärzte-Tagung möglich gemacht. Er unterstützt auch Ärzte, die durch die hohen Kosten ihrer Gerichtsverfahren in existenzielle Not geraten sind.
Denn die Folgen eines Verfahrens reichen oft weit über den Gerichtssaal hinaus. Hohe Kosten können die wirtschaftliche Existenz bedrohen – und die Belastungen prägen das Leben der Betroffenen und ihrer Familien. Heinrich Habig, Bianca Witzschel, Rolf Kron @rolf_kron, Carola Javid-Kistel, Walter Weber @drwweber, Monika Jiang @DrJiang, Wolfgang Urmetzer und andere sollen mit diesen Folgen nicht allein bleiben.
Wenn Sie helfen möchten, unterstützen Sie den Förderverein "Weißer Kranich e.V." mit einer Spende. So kann der Verein Betroffenen beistehen, wo Belastung konkret wird und die eigenen Mittel nicht mehr ausreichen. ❤️ Danke von Herzen! ❤️
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✅ Schenkung XYZ (Name der Person, die politisch verfolgt wurde oder wird)
#Mutärzte #ÄrztemitGewissen #MutärzteBündnis #CoronaAufarbeitung #Rechtsstaatlichkeit #FreedomHealth #Gesundheitssystem
Mutärzte retweeted
Wow, is het dan echt mogelijk?
"Wetenschappers die bijwerkingen coronavaccins bestuderen stuiten op weerstand: "Ineens wilden ze het niet meer publiceren"
pointer.kro-ncrv.nl/wetensch…
Ist das ein weiterer Schritt Richtung Aufarbeitung?! 🤔
Im ehrwürdigen 𝐽𝑜𝑢𝑟𝑛𝑎𝑙 𝑜𝑓 𝑇𝑜𝑥𝑖𝑐𝑜𝑙𝑜𝑔𝑦 ist soeben ein Rückschauartikel über die Gefahren der modRNA erschienen. Damit hat die Kritik experimenteller Gentherapien den Mainstream erreicht. Gut für Geschädigte.
Link: onlinelibrary.wiley.com/doi/…
𝐌𝐮𝐭ä𝐫𝐳𝐭𝐢𝐧 𝐁𝐢𝐚𝐧𝐜𝐚 𝐖𝐢𝐭𝐳𝐬𝐜𝐡𝐞𝐥: Ä𝐫𝐳𝐭𝐞 𝐦ü𝐬𝐬𝐞𝐧 𝐨𝐟𝐟𝐞𝐧 𝐬𝐩𝐫𝐞𝐜𝐡𝐞𝐧!
𝑫𝒊𝒆 𝑽𝒆𝒓𝒇𝒐𝒍𝒈𝒖𝒏𝒈 𝒎𝒖𝒕𝒊𝒈𝒆𝒓 𝑨𝒓𝒛𝒕𝒆, 𝒔𝒆𝒊𝒕 𝒅𝒆𝒓 𝑪𝒐𝒓𝒐𝒏𝒂-𝒁𝒆𝒊𝒕, 𝒅𝒂𝒖𝒆𝒓𝒕 𝒃𝒊𝒔 𝒉𝒆𝒖𝒕𝒆 𝒂𝒏!
⚖ Dr. med. Bianca Witzschel saß knapp zwei Jahre in Haft – weil sie Maskenatteste ausgestellt hatte. Und das, obwohl sie alle Patienten persönlich untersucht hatte.
Die mutigen Ärzte müssen rehabilitiert werden, sagt sie im exklusiven Gespräch mit AUF1. Auch Bianca Witzschel ist Teilnehmerin bei der Mutärzte-Tagung im Fichtelgebirge.
𝑸𝒖𝒆𝒍𝒍𝒆: auf1.tv/eilt/mut-rztin-bianc…
𝐃𝐫. 𝐁𝐢𝐚𝐧𝐜𝐚 𝐖𝐢𝐭𝐳𝐬𝐜𝐡𝐞𝐥 𝐬𝐭𝐞𝐡𝐭 𝐯𝐨𝐫 𝐝𝐞𝐧 𝐅𝐨𝐥𝐠𝐞𝐧 𝐞𝐢𝐧𝐞𝐫 𝐬𝐲𝐬𝐭𝐞𝐦𝐚𝐭𝐢𝐬𝐜𝐡 𝐞𝐱𝐢𝐬𝐭𝐞𝐧𝐳𝐯𝐞𝐫𝐧𝐢𝐜𝐡𝐭𝐞𝐧𝐝𝐞𝐧 𝐒𝐭𝐫𝐚𝐟𝐯𝐞𝐫𝐟𝐨𝐥𝐠𝐮𝐧𝐠, 𝐝𝐢𝐞 𝐥𝐚𝐮𝐭 𝐢𝐡𝐫𝐞𝐫 𝐞𝐢𝐠𝐞𝐧𝐞𝐧 𝐀𝐮𝐬𝐬𝐚𝐠𝐞 𝐧𝐚𝐜𝐡 𝐰𝐢𝐞 𝐯𝐨𝐫 𝐧𝐢𝐜𝐡𝐭 𝐛𝐞𝐞𝐧𝐝𝐞𝐭 𝐢𝐬𝐭.
Jede weitere Stimme, jede Spende und jede Öffentlichkeitsarbeit zählt, bis Bianca Witzschel vollständig rehabilitiert ist und die Aufarbeitung der Verfolgung kritischer Ärzte endlich erfolgt.
📝𝐕𝐨𝐥𝐥𝐬𝐭𝐚𝐧𝐝𝐢𝐠𝐞 𝐃𝐨𝐤𝐮𝐦𝐞𝐧𝐭𝐚𝐭𝐢𝐨𝐧: aerzte-mit-gewissen.org/verz…
𝑾𝒆𝒊𝒕𝒆𝒓𝒆 𝑭𝒂𝒍𝒍𝒆 𝒗𝒐𝒏 𝑨𝒓𝒛𝒕𝒆𝒏 𝒎𝒊𝒕 𝑮𝒆𝒘𝒊𝒔𝒔𝒆𝒏: aerzte-mit-gewissen.org
‼️ 𝐊𝐞𝐢𝐧 𝐌𝐞𝐧𝐬𝐜𝐡 𝐢𝐧 𝐞𝐢𝐧𝐞𝐦 𝐑𝐞𝐜𝐡𝐭𝐬𝐬𝐭𝐚𝐚𝐭 𝐝𝐚𝐫𝐟 𝐝𝐢𝐞 𝐕𝐞𝐫𝐟𝐨𝐥𝐠𝐮𝐧𝐠 𝐯𝐨𝐧 𝐀𝐫𝐳𝐭𝐞𝐧 𝐝𝐮𝐥𝐝𝐞𝐧 ‼️
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✅ Schenkung für Bianca Witzschel
Mutärzte retweeted
Parallelen wiederholen sich...?
@ulrikeguerot
💉💥 𝐂𝐨𝐯𝐢𝐝-𝐈𝐦𝐩𝐟𝐬𝐜𝐡𝐚̈𝐝𝐞𝐧 𝐯𝐞𝐫𝐭𝐮𝐬𝐜𝐡𝐭! 𝐀𝐮𝐟𝐤𝐥𝐚̈𝐫𝐮𝐧𝐠 𝐝𝐚𝐮𝐞𝐫𝐭 𝐧𝐨𝐜𝐡 𝐉𝐚𝐡𝐫𝐞
Schäden nach der Covid-Spritze werden vertuscht – und in „Long Covid“ umbenannt. Die Fachgesellschaften seien völlig gelähmt – und die Aufklärung dauere noch Jahre.
Das sagt der Initiator des Mutärzte-Bündnisses, Rolf Kron, exklusiv gegenüber AUF1.
Was muss sich im Gesundheitssystem dringend ändern?
Darüber diskutierten die Teilnehmer der 2. Mutärzte-Tagung im Fichtelgebirge, am vergangenen Wochenende.
AUF1 war vor Ort.
𝑸𝒖𝒆𝒍𝒍𝒆: auf1.tv/eilt/covid-impfschae…
t.me/auf1tv/21882
Wie brutal die mutigen Ärzte seit der Corona-Zeit verfolgt werden, sehen Sie in der großen AUF1-Ärzte-Doku „Corona-Helden: Wir vergessen euch nicht“:
💿 📕 auf1.tv/corona-helden-wir-ve…
📝 𝐃𝐨𝐤𝐮𝐦𝐞𝐧𝐭𝐚𝐭𝐢𝐨𝐧 𝑭𝒂̈𝒍𝒍𝒆 𝒗𝒐𝒏 𝑨̈𝒓𝒛𝒕𝒆𝒏 𝒎𝒊𝒕 𝑮𝒆𝒘𝒊𝒔𝒔𝒆𝒏: aerzte-mit-gewissen.org
‼️ 𝐊𝐞𝐢𝐧 𝐌𝐞𝐧𝐬𝐜𝐡 𝐢𝐧 𝐞𝐢𝐧𝐞𝐦 𝐑𝐞𝐜𝐡𝐭𝐬𝐬𝐭𝐚𝐚𝐭 𝐝𝐚𝐫𝐟 𝐝𝐢𝐞 𝐕𝐞𝐫𝐟𝐨𝐥𝐠𝐮𝐧𝐠 𝐯𝐨𝐧 𝐀̈𝐫𝐳𝐭𝐞𝐧 𝐝𝐮𝐥𝐝𝐞𝐧 ‼️
🙏🏻 Bitte helfen Sie den Mutärzten, die sich für ihre Patienten, die Einhaltung von Nürnberger Kodex und Genfer Gelöbnis eingesetzt haben, bei Aufarbeitung und dem Durchsetzen von voller Rehabilitierung und Therapiefreiheit für Patienten und Ärzte – jeder Schritt zählt❗️
✅ Förderverein Weißer Kranich
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✅ Schenkung Rolf Kron
𝟐. 𝐌𝐮𝐭𝐚̈𝐫𝐳𝐭𝐞-𝐓𝐚𝐠𝐮𝐧𝐠:
𝐠𝐞𝐦𝐞𝐢𝐧𝐬𝐚𝐦 𝐦𝐞𝐡𝐫 𝐛𝐞𝐰𝐞𝐠𝐞𝐧, 𝐟𝐮̈𝐫 𝐓𝐡𝐞𝐫𝐚𝐩𝐢𝐞𝐟𝐫𝐞𝐢𝐡𝐞𝐢𝐭, 𝐯𝐨𝐥𝐥𝐞 𝐑𝐞𝐡𝐚𝐛𝐢𝐥𝐢𝐭𝐢𝐞𝐫𝐮𝐧𝐠 𝐯𝐞𝐫𝐟𝐨𝐥𝐠𝐭𝐞𝐫 𝐀̈𝐫𝐳𝐭𝐞 𝐮𝐧𝐝 𝐋𝐨̈𝐬𝐮𝐧𝐠𝐞𝐧 𝐢𝐧 𝐝𝐞𝐫 𝐁𝐞𝐡𝐚𝐧𝐝𝐥𝐮𝐧𝐠 𝐦𝐨𝐝𝐑𝐍𝐀-𝐆𝐞𝐬𝐜𝐡𝐚̈𝐝𝐢𝐠𝐭𝐞𝐫
Die Reihen füllten sich. Die ersten Vorträge laufen, die ersten Arbeitsgruppen finden zusammen. Überall wird zugehört, diskutiert, gefragt und zusammen weitergedacht.
Beim 2. Mutärzte-Treffen im Fichtelgebirge wird aus Begegnung gemeinsame Bewegung: Menschen kommen zusammen, darunter viele verfolgte Ärzte, Heilberufler, Wissenschaftler und Medienvertreter aus Deutschland, Österreich und der Schweiz. Sie teilen Erfahrungen und entwickeln Ideen für die Aufarbeitung der Coronapolitik und -justiz, Rehabilitierung der verfolgten Ärzte, Therapiefreiheit und eine Medizin, die Gesundheit schützt und den Menschen in den Mittelpunkt stellt.
🕊️ 𝐇𝐞𝐢𝐥𝐤𝐮𝐧𝐬𝐭 𝐛𝐫𝐚𝐮𝐜𝐡𝐭 𝐅𝐫𝐞𝐢𝐡𝐞𝐢𝐭 𝐮𝐧𝐝 𝐒𝐞𝐥𝐛𝐬𝐭𝐛𝐞𝐬𝐭𝐢𝐦𝐦𝐮𝐧𝐠 🕊️
💯 Seit 2020 stehen die Mutärzte für eine Medizin ein, die den einzelnen Menschen über politische Vorgaben, wirtschaftliche Interessen und staatlichen Druck stellt. Viele von ihnen haben dafür ihre berufliche Existenz, ihre Freiheit und ihre persönliche Sicherheit aufs Spiel gesetzt – und werden bis heute verfolgt.
🙏🏻 Bitte unterstützen Sie die Mutärzte. Gemeinsam setzen wir uns ein für Patientenrechte, Selbstbestimmung, Therapiefreiheit, die Aufarbeitung des begangenen Unrechts und die vollständige Rehabilitierung aller verfolgten Ärzte.
Jede Unterstützung hilft, Ärzte zu schützen, die ihrem Gewissen verpflichtet bleiben und damit Therapiefreiheit für Ärzte und Patienten durchzusetzen.
𝐀̈𝐫𝐳𝐭𝐞 𝐬𝐭𝐞𝐡𝐞𝐧 𝐚𝐮𝐟!
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