Die mächtigste Frau der Welt trifft Angela Merkel. #HazelBrugger
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Wer verstehen will, warum der Rechtsstreit zwischen AfD-Mann Stephan Brandner und mir so ausgeufert ist: @AnnLei1 hat das mal aufgefächert.
Und schreibt, dass viele in der AfD “kopfschüttelnd” auf die Angelegenheit blicken, Brandner habe sich "verrannt”:
t-online.de/nachrichten/deut…
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50.000 Euro soll AfD-Politiker Brandner im Rechtsstreit mit Journalistin @akm0803 schon zahlen, jetzt hat die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren eingeleitet – wegen Beleidigung & Anstiftung dazu. Hintergründe zum "Faschismus"-Streit @tonline:
t-online.de/nachrichten/deut…
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Nach unserem Widerspruch hat das Landgericht Hamburg das von AfD-Chef Tino Chrupalla hier erwähnte Verbot aufgehoben (noch nicht rechtskräftig). Der Artikel ist also wieder lesbar, über das wachsende Misstrauen & die Gründe dafür durften wir berichten:
spiegel.de/politik/deutschla…
Erfolg für @derspiegel vor dem LG Hamburg (324 O 339/24): Einstweilige Verfügung von AfD-Chef Tino #Chrupalla aufgehoben (noch nicht rechtskräftig). Spannende Recherche von @akm0803 wieder online:
spiegel.de/politik/deutschla…
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AfD-Bundesvorstand und MdB Stephan Brandner hatte mich auf X ja mehrfach als „Faschistin“ bezeichnet. Ein Gericht verbot ihm das, doch er wiederholte die Beleidigung und versprach sogar eine großzügige Belohnung, wenn es ihm andere nachtun. Danach erstatteten wir Strafanzeige.
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Der AfD-Mann hat nach Auffassung des LG Berlin II die Journalistin Ann-Katrin Müller erneut zu Unrecht als "Faschistin" bezeichnet. Es ist das dritte #Ordnungsgeld (30.000 Euro), insgesamt sind es damit 50.000 Euro:
buff.ly/3yp9org
Stephan Brandner: AfD-Politiker muss 50.000 Euro wegen Beleidigung zahlen t-online.de/nachrichten/deut…
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Ihr erinnert euch vielleicht: AfD-Bundesvorstand und Jurist Stephan Brandner hatte mich auf X mehrfach als „Faschistin“ bezeichnet. Ein Gericht verbot ihm das, doch er löschte nicht alle Tweets. Insgesamt 20.000€ Ordnungsgeld muss er deswegen zahlen. Doch das ist nicht alles.
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Das heute verkündete Urteil des Oberlandesgerichts im einstweiligen Verfügungsverfahren wegen unserer Rammstein-Berichterstattung markiert einen wichtigen Teilerfolg für den SPIEGEL. Aufgehoben wurde das Verbot des Landgerichts, den Verdacht zu erwecken,
Tatsachenbehauptung oder Meinungsäußerung? Meiner Meinung nach tatsächlich ein spannendes Panel. Mit @markus_sehl von @lto_de
sched.co/1d2Wx @nrecherche #nr24
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Dem Berlin-Mann der NZZ ist offenbar gar nichts mehr peinlich. Schade um die NZZ, die mal Pflichtlektüre war. Lange her.













